Aktuelles und Rechtsentwicklung · Gesetzesänderungen und Entwürfe

Was will der Grünen-Entwurf zur Nutzhanf-Regelung ändern?

Häufige Fragen

Was will der Entwurf 21/2116 konkret ändern?

Der Entwurf will die Missbrauchsklausel streichen, den THC-Grenzwert von 0,3 auf 1 Prozent anheben und den Indoor-Anbau zulassen. Er betrifft den Nutzhanfanbau. Der Entwurf ist ein Vorschlag im Bundestag und gilt erst nach Beschluss und Verkündung.

Gilt die THC-Grenze für Nutzhanf auch im Straßenverkehr?

Nein. Die Grenze für Nutzhanf ist eine andere Regel als der Grenzwert im Straßenverkehr. Dort gilt nach § 24a Abs. 1a StVG ein Wert von 3,5 ng/ml Tetrahydrocannabinol im Blutserum. Ein Hanfprodukt mit niedrigem Gehalt ändert daran nichts, wenn dieser Wert erreicht wird.

Quellen

  1. Bundestag Textarchiv: Anhörung zum Gesetzentwurf 21/2116 (14.10.2026)
  2. § 24a StVG

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