Was will der Grünen-Entwurf zur Nutzhanf-Regelung ändern?
Stand: Oktober 2026. Der Gesetzentwurf 21/2116 der Grünen will den Anbau von Nutzhanf erleichtern. Dafür sieht er drei Änderungen vor: Die Missbrauchsklausel soll gestrichen werden, der THC-Grenzwert soll von 0,3 auf 1 Prozent steigen, und der Indoor-Anbau soll zugelassen werden. Der Entwurf wurde am 7. Oktober 2025 als Drucksache 21/2116 eingebracht, am 19. März 2026 ohne Aussprache an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat überwiesen und dort am 14. Oktober 2026 angehört. Verbindlich wird er erst mit Beschluss und Verkündung.
Was ist der Entwurf?
Ein Gesetzentwurf ist ein Vorschlag, den eine Fraktion in den Bundestag einbringt. Er wird im Ausschuss beraten, angehört und gegebenenfalls geändert. Erst nach einem Beschluss des Bundestages und dem Durchgang durch den Bundesrat kann er verkündet werden. Der Entwurf 21/2116 steht derzeit in dieser Beratungsphase.
Die Änderung im Einzelnen
Der Entwurf setzt an drei Stellen an. Die Liste zeigt, was er vorsieht und wo die Streitpunkte liegen.
- Missbrauchsklausel: Der Entwurf will die Klausel streichen. Bisher gilt Nutzhanf nur, wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Der Entwurf will diese Bedingung streichen.
- THC-Grenzwert: Der Entwurf hebt den Grenzwert für Nutzhanf von 0,3 auf 1 Prozent an. Ein Sachverständiger wies in der Anhörung darauf hin, dass der EU-Förderwert bei 0,3 Prozent bleibt.
- Indoor-Anbau: Der Entwurf lässt den Anbau in geschlossenen Räumen zu, laut Bundestagstext auch für Wirtschaftsbeteiligte außerhalb des klassischen Ackerbaus.
Warum die Missbrauchsklausel umstritten ist
Das Bundesinstitut für Risikobewertung hält die Klausel noch für nötig, solange es bei Lebens- und Futtermitteln keine Höchstgehalte gibt. Die Befürworter der Streichung halten sie dagegen für überholt. Die Anhörung hat diesen Gegensatz klar gezeigt. Entschieden ist die Frage damit nicht, denn der Bundestag wägt die Stellungnahmen ab, bevor er einen Text beschließt.
Warum der THC-Wert nicht alles erklärt
Der Grenzwert für Nutzhanf hat mit dem Grenzwert im Straßenverkehr nichts zu tun. Im Straßenverkehr gilt nach § 24a Abs. 1a StVG ein THC-Wert von 3,5 ng/ml im Blutserum, und dieser Wert entscheidet dort über die Ordnungswidrigkeit. Mehr dazu erklärt der Beitrag zum THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml.
Was bedeutet der Entwurf für den Indoor-Anbau?
Der Entwurf lässt den Indoor-Anbau zu. Für den Eigenanbau von Cannabis gelten bereits heute eigene Regeln. Dort darf man in seiner Wohnung bis zu drei Pflanzen gleichzeitig anbauen, und die Weitergabe an Dritte ist verboten. Das ist ein anderes Thema als der Nutzhanf, aber die Abgrenzung lohnt sich. Eine Übersicht bietet der Beitrag zum Besitz und Konsum in der Wohnung.
Was ist für den Verbraucher wichtig?
Für dich bleibt bis zu einer Verkündung das geltende Recht maßgeblich. Der Entwurf ändert nichts an den Regeln für Besitz und Konsum, solange er nicht in Kraft ist. Auch Nutzhanf kann THC enthalten, und Produkte mit THC wirken auf den Körper. Achte deshalb auf Herkunft, Kennzeichnung und den angegebenen Gehalt.
Prävention und Jugendschutz
Die Frage des Jugendschutzes stellt sich bei Hanfprodukten genauso wie bei anderen Cannabisprodukten. Eltern und Fachkräfte sollten wissen, dass THC-haltige Produkte nicht für Kinder und Jugendliche bestimmt sind. Die Themenseite Prävention und Jugendschutz bündelt Informationen, und die Seite zum Jugendschutz erklärt die Regeln für Minderjährige.
Wie geht es weiter?
Der Ausschuss berät den Entwurf weiter, bevor er entscheidet. Die Anhörung vom 14. Oktober 2026 fasst die Positionen zusammen. Mehr dazu steht im Beitrag zur Anhörung zur Nutzhanf-Liberalisierung. Der Stand im Bundestag ist mit Datum und Drucksachennummer nachzulesen.
Entwurf oder Antrag: der Unterschied
Ein Gesetzentwurf enthält einen fertigen Gesetzestext mit Paragrafen und Änderungsbefehlen. Ein Antrag fordert die Regierung dagegen zu einem Handeln auf, ohne den genauen Wortlaut vorzugeben. Der Entwurf 21/2116 gehört zur ersten Gruppe, deshalb lassen sich seine Änderungen konkret benennen. Wer den Unterschied kennt, kann besser einschätzen, wie nah eine Änderung am geltenden Recht ist.
Was Indoor-Anbau im Entwurf bedeutet
Indoor-Anbau meint den Anbau in geschlossenen Räumen. Der Entwurf lässt diese Form zu. Die Details der Zulassung stehen im Entwurf selbst und nicht in der Zusammenfassung.
Was der Entwurf für Anbauer bedeuten könnte
Für Landwirte und Anbauer wäre eine höhere THC-Grenze vor allem eine Frage der Planung. Ob und wie sie Nutzhanf anbauen dürfen, hängt aber nicht allein von diesem Grenzwert ab. Auch weitere Vorschriften sind zu beachten. Wer sich beruflich damit beschäftigt, sollte den Gesetzestext und die Anhörung gemeinsam lesen.
Was du jetzt tun kannst
- Lies die Drucksache 21/2116 im Original, bevor du dir eine Meinung bildest.
- Verfolge den Verfahrensstand, wenn dich das Thema betrifft.
- Prüfe bei Hanfprodukten die Angaben zum THC-Gehalt und die Herkunft.
Häufige Fragen
Was will der Entwurf 21/2116 konkret ändern?
Der Entwurf will die Missbrauchsklausel streichen, den THC-Grenzwert von 0,3 auf 1 Prozent anheben und den Indoor-Anbau zulassen. Er betrifft den Nutzhanfanbau. Der Entwurf ist ein Vorschlag im Bundestag und gilt erst nach Beschluss und Verkündung.
Gilt die THC-Grenze für Nutzhanf auch im Straßenverkehr?
Nein. Die Grenze für Nutzhanf ist eine andere Regel als der Grenzwert im Straßenverkehr. Dort gilt nach § 24a Abs. 1a StVG ein Wert von 3,5 ng/ml Tetrahydrocannabinol im Blutserum. Ein Hanfprodukt mit niedrigem Gehalt ändert daran nichts, wenn dieser Wert erreicht wird.