Aktuelles und Rechtsentwicklung · Gesetzesänderungen und Entwürfe

Was fordert der Grünen-Antrag 21/8362 zum Konsumcannabisgesetz?

Häufige Fragen

Was verlangt der Antrag 21/8362 vom Gesetzgeber?

Unter Nummer 16 des Antrags der Grünen-Fraktion soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, das Konsumcannabisgesetz weiterzuentwickeln. Legale, kontrollierte und jugendschutzgerechte Zugänge sollen besser werden, der Schwarzmarkt soll zurückgedrängt werden. Der Antrag enthält keinen fertigen Gesetzestext.

Gilt das KCanG schon jetzt anders, wenn der Antrag beschlossen ist?

Nein. Ein Antrag ist eine Aufforderung an die Bundesregierung und ändert das Gesetz nicht. Erst ein beschlossenes und verkündetes Gesetz ändert das KCanG. Bis dahin gelten Besitzmengen, Eigenanbau und Konsumverbote unverändert.

Quellen

  1. Deutscher Bundestag Drucksache 21/8362: Antrag vom 06.10.2026
  2. § 3 KCanG
  3. § 9 KCanG

Passend dazu

Über The Cherry berichten unter anderem die Medien weiter oben. Alle Beiträge findest du auf der Presseseite.