Prävention und Jugendschutz · Fachkräfte und Schulen

Welche Maßnahmen sind bei Schülern mit Cannabis möglich?

Häufige Fragen

Welche Maßnahmen darf eine Schule bei Cannabis ergreifen?

Welche Maßnahmen zulässig sind, richtet sich nach dem Schulrecht des jeweiligen Bundeslandes. Pädagogisch wirken Gespräche, Elternkontakt, Vereinbarungen und der Hinweis auf Beratung. Die Schulleitung und das zuständige Schulamt geben Auskunft, welche Schritte im Einzelfall vorgesehen sind.

Gilt das Konsumverbot auch auf dem Schulweg?

Das Gesetz kennt kein eigenes Verbot für den Schulweg. Verboten ist der öffentliche Konsum in Schulen und in deren Sichtweite. Die Sichtweite endet laut Gesetz bei einem Abstand von mehr als 100 Metern vom Eingangsbereich. Außerdem darf nicht in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren konsumiert werden. Die Regel steht in § 5 des Konsumcannabisgesetzes.

Wer erfährt von einem Vorfall, wenn ein Schüler konsumiert?

Bei Verstößen Minderjähriger gegen das Cannabisverbot informieren nach cannabispraevention.de die Behörden die Erziehungsberechtigten. Die Schule sollte die Eltern vorher einbeziehen. Wer genau welche Information erhält, klärt die Schulleitung nach dem Schulrecht des Landes.

Quellen

  1. KCanG § 5 Konsumverbote
  2. KCanG § 34 Strafvorschriften
  3. BIÖG: Lehrkräfte, Gesetzeslage
  4. BIÖG: Lehrkräfte, Umgang mit dem Thema Cannabis
  5. BIÖG: Gefahren für Jugendliche durch Cannabis
  6. drugcom: Cannabis-Check
  7. Sucht und Drogen Hotline
  8. Nummer gegen Kummer: Elterntelefon

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