Prävention und Jugendschutz · Fachkräfte und Schulen

Wann ist das Kindeswohl bei Schülern gefährdet?

Häufige Fragen

Wann ist das Kindeswohl bei einem Schüler mit Cannabis gefährdet?

Das beurteilen Fachkräfte im Einzelfall. Das Jugendamt schätzt bei gewichtigen Anhaltspunkten das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte ein (§ 8a SGB VIII). Lehrkräfte sollen die Lage mit Kind und Eltern besprechen und können sich von einer insoweit erfahrenen Fachkraft beraten lassen (§ 4 KKG).

Darf man zu Hause kiffen, wenn Kinder im Haushalt leben?

Das Konsumcannabisgesetz verbietet den Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren (§ 5 Abs. 1 KCanG); ein Verstoß kann eine Ordnungswidrigkeit nach § 36 KCanG sein. Nach § 10 KCanG ist Cannabis zu Hause vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Bei Sorgen um ein Kind hilft die Schulsozialarbeit oder die Jugendhilfe weiter.

Dürfen Lehrkräfte das Jugendamt informieren?

Ja, unter den Voraussetzungen von § 4 Abs. 3 KKG: Lässt sich die Gefährdung auf andere Weise nicht abwenden oder bleibt das Vorgehen nach Absatz 1 erfolglos, dürfen sie das Jugendamt informieren. Die Betroffenen sind vorab darauf hinzuweisen, außer der wirksame Schutz des Kindes wäre dadurch in Frage gestellt. Bei akuter Gefahr gilt der Notruf.

Quellen

  1. BIÖG: Lehrkräfte, Gesetzeslage
  2. BIÖG: Lehrkräfte, Umgang mit dem Thema Cannabis
  3. BIÖG: Gefahren für Jugendliche durch Cannabis
  4. KCanG § 5 Konsumverbote
  5. KCanG § 34 Strafvorschriften
  6. Sucht Schweiz: Cannabis, Wirkung und Risiken
  7. drugcom: Cannabis-Check
  8. Nummer gegen Kummer: Elterntelefon
  9. Gesetze im Internet: KCanG § 10
  10. Gesetze im Internet: KCanG § 36
  11. Gesetze im Internet: SGB VIII § 8a
  12. Gesetze im Internet: KKG § 4
  13. Gesetze im Internet: BGB § 1666

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