Was tun, wenn das Kind fragt, ob die Eltern selbst gekifft haben?
Fragt dein Kind, ob du selbst gekifft hast, hilft eine ehrliche und kurze Antwort. Du musst nichts beschönigen und nichts dramatisieren. Entscheidend ist, dass dein Kind den Unterschied versteht: Für Erwachsene gelten Regeln, die für Menschen unter 18 Jahren nicht gelten. Genau dieser Unterschied ist der Kern der Antwort.
Warum die Frage kommt
Kinder beobachten Erwachsene genau. Wenn sie in der Schule, bei Freunden oder im Netz von Cannabis hören, wollen sie oft wissen, wie du es siehst. Die Frage ist deshalb meist Neugier, manchmal auch ein Test, ob du ehrlich bist.
Ein Blick auf die Zahlen hilft beim Einordnen. Die BIÖG-Präventionsseite für Eltern hält fest, dass Kiffen bei 12- bis 17-Jährigen rein statistisch relativ selten ist (regelmäßig kiffen 1,3 Prozent der Jugendlichen). Kommt es doch vor, geht es in den meisten Fällen ums Probieren. Die gesundheitlichen Risiken sind für diese Altersgruppe aber besonders hoch, deshalb ist es nach der BIÖG wichtig, auch auf Probierkonsum zu reagieren.
Was du antworten kannst
Eine gute Antwort hat drei Teile: die Wahrheit in einem Satz, die Regel für Erwachsene und die Regel für dein Kind. Je nachdem, was zutrifft, passt zum Beispiel einer dieser Sätze:
- Wenn du früher probiert oder regelmäßig konsumiert hast: „Ja, ich habe Cannabis ausprobiert. Ich erkläre dir, warum ich dir davon abraten würde.“
- Wenn du nicht konsumierst: „Nein, ich konsumiere nicht. Ich sage dir, was ich davon halte und warum.“
- In beiden Fällen: „Für Erwachsene gelten andere Regeln als für dich.“
Wer lügt, muss sich die nächste Antwort merken. Das macht spätere Gespräche schwerer, weil das Kind dann prüft, was du sagst. Die BIÖG sagt dazu: Du musst nicht alles erzählen, aber was du erzählst, sollte wahr sein, und du solltest den eigenen Konsum nicht verharmlosen.
Was das Gesetz zum Konsum bei Kindern sagt
Für Erwachsene ab 18 Jahren ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt (§ 3 Abs. 1 KCanG). Diese Erlaubnis gilt nicht für Kinder und Jugendliche. Sobald Minderjährige in der Nähe sind, zieht das Gesetz außerdem klare Grenzen:
- Der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren ist verboten. Das Gesetz formuliert: „Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten.“ (§ 5 Abs. 1 KCanG)
- Cannabis aus dem privaten Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden (§ 9 Abs. 2 KCanG).
- Wer Cannabis an Minderjährige abgibt oder weitergibt, macht sich strafbar. Die Weitergabe an ein Kind oder einen Jugendlichen durch eine Person über 21 Jahre gilt in der Regel als besonders schwerer Fall. Die Strafe ist dann Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren (§ 34 Abs. 3 KCanG).
Zusätzlich muss Cannabis am Wohnsitz durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff Dritter geschützt werden, insbesondere vor Kindern und Jugendlichen (§ 10 KCanG). Mehr zu diesem Punkt steht im Ratgeber unter Darf man in Gegenwart von Minderjährigen kiffen?
Was dein Kind über Cannabis wissen sollte
Die Antwort auf die Frage nach deinem Konsum ist der Einstieg, nicht das ganze Gespräch. Danach sollte dein Kind verstehen, warum Jugendliche besonders vorsichtig sein müssen. Die BIÖG nennt dafür einen klaren Grund: Das junge Gehirn befindet sich in einer wichtigen Entwicklungsphase. Wenn Jugendliche regelmäßig kiffen, riskieren sie nach der BIÖG, dass sich ihre geistige Leistungsfähigkeit verringert und das Gedächtnis schlechter funktioniert. Im schlimmsten Fall ist dann der Schul- oder Berufsabschluss gefährdet.
Auf der Präventionsseite für Eltern steht außerdem: Kiffen ist für Jugendliche riskanter als für Erwachsene. Die Schädlichkeit hängt laut BIÖG vom Alter der konsumierenden Person und von der Konsumhäufigkeit ab. Du musst das nicht überhöhen. Es reicht, sachlich zu sagen, dass junge Menschen stärker betroffen sind und dass deshalb für sie andere Regeln gelten.
Was du vermeiden solltest
- Verharmlosen: Der Satz „Cannabis ist doch harmlos“ stimmt für Jugendliche nicht und nimmt dir die Glaubwürdigkeit für den Rest des Gesprächs.
- Drohen ohne Erklärung: Wer nur mit Strafe droht, bekommt meist Schweigen. Erkläre lieber, was sich im Körper und im Kopf verändert.
- Bloßstellen: Eine Frage nach dem eigenen Konsum ist keine Gelegenheit, dein Kind vor anderen zu korrigieren.
- Den eigenen Konsum verteidigen: Du musst dich nicht rechtfertigen. Du musst nur erklären, warum für dein Kind eine andere Regel gilt.
Ein Beispiel für ein kurzes Gespräch
Dein Kind fragt beim Abendessen: „Hast du früher auch gekifft?“ Du antwortest ruhig: „Ja, ich habe es ein paarmal ausprobiert, als ich jünger war. Ich würde dir davon abraten, weil dein Gehirn gerade viel lernt und Cannabis das stören kann. Für Erwachsene gelten andere Regeln als für dich.“ Danach fragst du, was dein Kind darüber gehört hat. So bleibt das Gespräch offen, und du erfährst, mit welchen Vorstellungen dein Kind unterwegs ist. Ein Gespräch wie dieses dauert oft nur wenige Minuten, und es ist der Anfang für weitere Fragen.
Wann aus dem Gespräch Hilfe werden sollte
Eine Frage nach dem eigenen Konsum ist kein Warnsignal an sich. Wird der Konsum deines Kindes aber häufiger, verändert sich das Verhalten deutlich, oder bist du unsicher, wie du damit umgehen sollst, ist fachlicher Rat sinnvoll. Das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer ist unter 0800 111 0 550 erreichbar. Die Sucht & Drogen Hotline hat die Nummer 01806 313031. Beide Nummern kannst du anrufen, bevor du eine Entscheidung triffst.
So führst du das Gespräch
- Nimm die Frage ernst und antworte kurz und ehrlich.
- Nenne die Regel für Erwachsene und die Regel für dein Kind.
- Sag, was du von Cannabis hältst, und begründe es mit einem Satz.
- Sag deinem Kind, an wen es sich wenden kann, wenn es selbst Fragen oder Sorgen hat.
- Plane ein zweites Gespräch ein, wenn dein Kind danach noch Fragen hat.
Mehr zur gemeinsamen Haltung in der Familie findest du unter Sollten sich Eltern bei Cannabis einig sein? Wie ein Gespräch ohne Vorwürfe gelingt, beschreibt der Artikel Wie sprechen Eltern das Thema Cannabis richtig an? Den Rahmen des Gesetzes erklärt die Übersicht zum Jugendschutz.
Häufige Fragen
Darf ich zu Hause kiffen, wenn mein Kind im Haushalt lebt?
Nicht in unmittelbarer Gegenwart des Kindes. Der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren ist nach § 5 Abs. 1 KCanG verboten. Außerdem muss Cannabis im Haushalt vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen geschützt werden (§ 10 KCanG).
Was sage ich, wenn mein Kind wissen will, ob ich früher gekifft habe?
Antworte ehrlich und kurz. Erkläre den Unterschied: Für Erwachsene ist Konsum unter bestimmten Bedingungen erlaubt, für Kinder und Jugendliche nicht. Eine Lüge macht das nächste Gespräch schwerer. Wenn du unsicher bist, hilft das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer unter 0800 111 0 550.
Ab wann darf ein junger Mensch selbst Cannabis besitzen?
Ab 18 Jahren ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt (§ 3 Abs. 1 KCanG). Für Menschen unter 18 Jahren gilt diese Erlaubnis nicht. Die Präventionsseite betont, dass Cannabis für Jugendliche weiterhin verboten bleibt.
Quellen
- BIÖG Cannabisprävention: Eltern
- BIÖG Cannabisprävention: Gefahren für Jugendliche
- BIÖG Cannabisprävention: FAQ
- KCanG § 3 Erlaubter Besitz
- KCanG § 5 Konsumverbot
- KCanG § 9 Eigenanbau
- KCanG § 34 Strafvorschriften
- Nummer gegen Kummer: Elterntelefon
- BIÖG Cannabisprävention: Die eigene Haltung hinterfragen
- BIÖG Cannabisprävention: Zahlen zum Konsum
- KCanG § 10 Schutzmaßnahmen im privaten Raum
- BIÖG Cannabisprävention: Anlaufstellen und Beratungsangebote