Prävention und Jugendschutz · Informationen für Eltern

Was tun, wenn das Kind fragt, ob die Eltern selbst gekifft haben?

Häufige Fragen

Darf ich zu Hause kiffen, wenn mein Kind im Haushalt lebt?

Nicht in unmittelbarer Gegenwart des Kindes. Der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren ist nach § 5 Abs. 1 KCanG verboten. Außerdem muss Cannabis im Haushalt vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen geschützt werden (§ 10 KCanG).

Was sage ich, wenn mein Kind wissen will, ob ich früher gekifft habe?

Antworte ehrlich und kurz. Erkläre den Unterschied: Für Erwachsene ist Konsum unter bestimmten Bedingungen erlaubt, für Kinder und Jugendliche nicht. Eine Lüge macht das nächste Gespräch schwerer. Wenn du unsicher bist, hilft das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer unter 0800 111 0 550.

Ab wann darf ein junger Mensch selbst Cannabis besitzen?

Ab 18 Jahren ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt (§ 3 Abs. 1 KCanG). Für Menschen unter 18 Jahren gilt diese Erlaubnis nicht. Die Präventionsseite betont, dass Cannabis für Jugendliche weiterhin verboten bleibt.

Quellen

  1. BIÖG Cannabisprävention: Eltern
  2. BIÖG Cannabisprävention: Gefahren für Jugendliche
  3. BIÖG Cannabisprävention: FAQ
  4. KCanG § 3 Erlaubter Besitz
  5. KCanG § 5 Konsumverbot
  6. KCanG § 9 Eigenanbau
  7. KCanG § 34 Strafvorschriften
  8. Nummer gegen Kummer: Elterntelefon
  9. BIÖG Cannabisprävention: Die eigene Haltung hinterfragen
  10. BIÖG Cannabisprävention: Zahlen zum Konsum
  11. KCanG § 10 Schutzmaßnahmen im privaten Raum
  12. BIÖG Cannabisprävention: Anlaufstellen und Beratungsangebote

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