Prävention und Jugendschutz · Informationen für Eltern

Wie reagieren Eltern auf Partys mit Cannabis?

Häufige Fragen

Darf man auf einer Party mit Cannabis Minderjährigen den Konsum erlauben?

Nein. Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren ist nach § 5 KCanG verboten. Wer Cannabis an Minderjährige abgibt oder weitergibt, macht sich nach § 34 KCanG strafbar. Eltern regeln Partys mit Minderjährigen vorher klar und nutzen bei Unsicherheit das Elterntelefon unter 0800 111 0 550.

Quellen

  1. KCanG § 5 Konsumverbote
  2. KCanG § 34 Strafvorschriften
  3. cannabispraevention.de: Kurzfristige Risiken für Eltern
  4. feel-ok.ch: Mischkonsum
  5. Nummer gegen Kummer: Elterntelefon
  6. KCanG § 10 Schutzmaßnahmen im privaten Raum
  7. KCanG § 36 Bußgeldvorschriften
  8. BIÖG Cannabisprävention: Anlaufstellen und Beratungsangebote

Passend dazu

Über The Cherry berichten unter anderem die Medien weiter oben. Alle Beiträge findest du auf der Presseseite.