Wie reagieren Eltern auf Partys mit Cannabis?
Eine Party mit Cannabis stellt Eltern vor eine schwierige Frage: erlauben, verbieten oder das Gespräch suchen. Das Gesetz setzt dafür klare Grenzen, vor allem beim Schutz von Minderjährigen. Innerhalb dieser Grenzen entscheiden Eltern, wie sie reagieren. Dieser Beitrag hilft, eine Position zu finden, ohne Panik und ohne Verharmlosung.
Was das Gesetz verbietet
Konsum ist in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren verboten (§ 5 KCanG). Das gilt auch auf einer Party, auf der Erwachsene und Jugendliche zusammen sind. Wer gegen das Verbot verstößt, handelt ordnungswidrig (§ 36 KCanG).
Die Weitergabe an Minderjährige ist strafbar. Der Grundtatbestand nach § 34 KCanG sieht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Die Strafbarkeit knüpft an die Weitergabe an, nicht an den Ort. Eine Party im eigenen Haus ist deshalb kein rechtlicher Sonderfall. Strafbar ist auch, Cannabis zum unmittelbaren Verbrauch zu überlassen, etwa einen Joint zu reichen (§ 34 Abs. 1 Nr. 8 KCanG). Ist die Person über 21 Jahre alt und gibt sie Cannabis an ein Kind oder einen Jugendlichen ab, überlässt es zum Verbrauch oder verabreicht es, liegt in der Regel ein besonders schwerer Fall vor (§ 34 Abs. 3 KCanG). Die Strafe beträgt dann Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Vor der Party: klare Absprachen
- Festlegen, wer eingeladen ist, und das Mindestalter ausdrücklich nennen.
- Die Eltern der Gäste rechtzeitig informieren, besonders bei Jüngeren.
- Regeln für Konsum, Alkohol und Heimweg schriftlich festhalten.
- Eine Notrufnummer und eine erreichbare Ansprechperson bereithalten.
- Festlegen, wann die Party endet und wer Gäste abholt.
Solche Absprachen wirken nur, wenn sie vorher bekannt sind. Eine Nachricht am Abend kommt meist zu spät.
Während der Party: klare Ansage
Wenn Gäste Cannabis mitbringen, braucht es eine klare Ansage. Minderjährige dürfen nicht konsumieren. Lass nichts zu, was du nicht überblickst. Eine ruhige, eindeutige Haltung ist wirksamer als lautes Verbieten, weil sie den Abend nicht eskalieren lässt.
Achte auf Anzeichen, dass jemand zu viel konsumiert hat. Wer Übelkeit, Verwirrung oder starke Angst zeigt, braucht Ruhe und Begleitung. Bei Notfällen wählst du den Notruf.
Mischkonsum vermeiden
Gerade auf Partys wird oft kombiniert. Cannabis und Alkohol zusammen belasten den Kreislauf stark und führen oft zu Übelkeit und Erbrechen. Beide Drogen wirken negativ auf Konzentrations- und Reaktionsvermögen. Das Risiko steigt, wenn mehrere Substanzen zusammenkommen, weil sich die Wirkungen gegenseitig verstärken können.
Ein gutes Signal für Eltern ist deshalb, Alkohol und andere Substanzen gleichermaßen zu thematisieren. Der Beitrag zu Mischkonsum mit Alkohol erklärt die Risiken genauer.
Nach der Party: das Gespräch
Sprich mit dem Kind über den Abend, nicht nur über Verbote. Frag, was passiert ist, wie es sich fühlt und ob Hilfe nötig ist. Ein sachliches Gespräch am nächsten Tag hilft mehr als eine Strafpredigt in der Nacht. Notiere, was gut lief und was du beim nächsten Mal anders machen willst.
Wenn du Veränderungen über die Woche hinaus bemerkst, ist ein weiterer Schritt sinnvoll. Das Elterntelefon berät dazu.
Wenn die Party schon läuft
Manchmal erfährt man erst während einer Feier, dass Cannabis im Spiel ist. Dann hilft ein ruhiges, klares Vorgehen. Sprich die Jugendlichen direkt und sachlich an, benenne die Regel und verlange, dass Konsum im Beisein Minderjähriger unterbleibt. Ruhe wirkt meist besser als Lautstärke, auch wenn die Situation unangenehm ist.
Hol gegebenenfalls die Eltern der betroffenen Jugendlichen dazu. Wer eine Party mit Minderjährigen betreut, trägt Verantwortung für deren Sicherheit. Bei Notfällen gilt: Notruf wählen, nicht abwarten.
Gäste, die man nicht kennt
Bei großen Feiern kommen Gäste, die man nicht kennt. Eine Gästeliste oder ein Einlass mit Namen hilft, den Überblick zu behalten. Wer Gäste nicht einordnen kann, sollte sie erst einlassen, wenn das geklärt ist. Das Alter der Gäste sollte bei Unsicherheit geprüft werden.
Wichtig ist auch, Mitbringsel im Blick zu behalten, wenn der Verdacht besteht, dass Cannabis oder Alkohol für Minderjährige verfügbar sind. Eine klare Ansage am Eingang spart Streit.
Aufbewahrung im Haushalt
Wer Cannabis zu Hause hat, muss es nach § 10 KCanG durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen, insbesondere vor Kindern und Jugendlichen. Bei einer Party mit Jugendlichen heißt das: Eigene Vorräte gehören weggeschlossen, bevor die Gäste kommen. Verstöße können eine Ordnungswidrigkeit sein (§ 36 KCanG).
Wohin du dich wenden kannst
Das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer erreichst du unter 0800 111 0 550. Die Sucht & Drogen Hotline ist unter 01806 313031 erreichbar. Eine Übersicht zum Jugendschutz bietet der Beitrag zum Konsumverbot in Gegenwart von Minderjährigen. Wie Familien zu Hause Regeln festlegen, zeigt der Artikel zu Familienregeln. Weitere Hinweise gibt der Beitrag zu dem richtigen Umgang zwischen Verharmlosung und Dramatisierung.
Häufige Fragen
Darf man auf einer Party mit Cannabis Minderjährigen den Konsum erlauben?
Nein. Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren ist nach § 5 KCanG verboten. Wer Cannabis an Minderjährige abgibt oder weitergibt, macht sich nach § 34 KCanG strafbar. Eltern regeln Partys mit Minderjährigen vorher klar und nutzen bei Unsicherheit das Elterntelefon unter 0800 111 0 550.