Hilft die Suchtberatung auch bei Cannabis-Rechtsfragen?
Suchtberatung hilft bei Fragen rund um Konsum, Sucht und Ausstieg. Für konkrete Rechtsfragen zu Cannabis, etwa zu Bußgeld, Strafverfahren oder Führerschein, ist sie aber nicht die richtige Stelle. Sie kann dir einordnen, worum es geht, und dich an Menschen verweisen, die den Einzelfall rechtlich prüfen.
Was Suchtberatung leistet
Die Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen (NLS) ist eine Abteilung der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen und versteht sich als zentrale Ansprechpartnerin für das Thema Sucht. Sie fördert Suchtprävention, Suchthilfe und Suchtselbsthilfe. Für Menschen mit Fragen zum eigenen Cannabiskonsum nennen DigiSucht und mindzone Beratung zu Konsumverhalten, Abhängigkeit und Ausstieg.
Auch Angehörige können sich beraten lassen. Die DHS nennt Suchtberatungsstellen für Angehörige und Mitbetroffene die richtige Adresse.
Wo die Grenze zur Rechtsberatung liegt
Rechtsberatung klärt, was im konkreten Fall gilt. Dazu gehört die Frage, ob ein Verfahren eingeleitet wird, welche Strafe droht oder ob ein Bescheid korrekt ist. Dafür ist eine Rechtsberatung zuständig.
Die Gesetze selbst sind dagegen öffentlich. Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) regelt in § 3 den Besitz: Personen ab 18 Jahren dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum besitzen, an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bis zu 50 Gramm, jeweils bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen. Die insgesamt besessene Menge darf 50 Gramm nicht übersteigen. Der private Eigenanbau ist nach § 9 auf insgesamt höchstens drei Pflanzen gleichzeitig begrenzt, und Cannabis aus dem Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Wie die Regeln im Einzelfall anzuwenden sind, prüft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt.
Wohin du mit welcher Frage gehst
Die folgende Übersicht zeigt eine grobe Orientierung. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
| Thema | Grundlage | Erste Anlaufstelle |
|---|---|---|
| Strafrechtliche Fragen zu Besitz oder Weitergabe | KCanG, Strafrecht | Fachanwältin oder Fachanwalt für Strafrecht |
| Bußgeld nach einer Fahrt unter Cannabis | StVG § 24a | Fachanwältin oder Fachanwalt für Verkehrsrecht |
| Führerschein und Fahrerlaubnis | StVG § 25 und Fahrerlaubnisrecht | Fahrerlaubnisbehörde |
| Konsum in der Wohnung und Mietvertrag | Mietvertrag, Hausordnung | Mieterverein |
| Kostenübernahme für Medizinalcannabis | Versicherungsrecht | Krankenkasse |
Wichtig ist beim Bußgeld der Straßenverkehr. Bei einer Geldbuße nach § 24a Abs. 1 bis 2a StVG ist laut Gesetz in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen (§ 25 Abs. 1 StVG). Wie das im Einzelfall ausgeht, entscheiden die zuständigen Stellen, und eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt kann es einordnen.
Was du in der Beratung klären kannst
Eine Suchtberatung ist dann hilfreich, wenn du Orientierung brauchst. Du kannst zum Beispiel besprechen, wie du deinen Konsum einschätzt, welche Gewohnheiten dich belasten und welche Unterstützung in deiner Situation passt. Auch die Frage, ob du zu einem Arzt oder einer Ärztin gehen solltest, lässt sich dort klären.
- Welche Stelle ist für meine Rechtsfrage zuständig?
- Welche Unterlagen brauche ich für ein Gespräch mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt?
- Wie bereite ich mich auf ein Gespräch mit der Behörde vor?
- Welche Fristen stehen in meinem Schreiben, und wo finde ich sie?
Die Antwort auf die letzte Frage steht im Bescheid selbst. Schreibe Fristen sofort in deinen Kalender und hebe alle Schreiben auf.
Wann du schnell handeln solltest
Bei Bescheiden, Vorladungen und Fristen zählt jeder Tag. Notiere das Datum des Schreibens, das Datum des Eingangs und die genannte Frist. Wer zu spät reagiert, hat weniger Spielraum. Eine kurze Beratung in den ersten Tagen ist deshalb sinnvoller als eine lange Recherche danach.
Ein Beispiel: Der Bußgeldbescheid kommt per Post
Stell dir vor, nach einer Verkehrskontrolle kommt wenige Wochen später ein Schreiben mit der Post. Der erste Schritt ist, den Bescheid ruhig zu lesen. Er nennt die Tat, die Rechtsgrundlage und eine Frist, bis zu der du reagieren kannst. Die Höhe eines Bußgelds steht ebenfalls im Bescheid.
Notiere die Frist sofort und hebe alle Unterlagen auf. Wenn du dich wehren willst, ist es sinnvoll, früh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu fragen. Bei einer Geldbuße nach § 24a StVG ist laut Gesetz in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen. Deshalb lohnt es sich, dieses Thema im Gespräch direkt anzusprechen.
Für den Straßenverkehr zählt der Grenzwert im Gesetz. Im Blutserum liegt er bei 3,5 ng/ml THC (§ 24a Abs. 1a StVG). Wer nach Cannabiskonsum unsicher ist, fährt nicht. Dieser einfache Grundsatz schützt dich und andere und erspart dir den Weg zu einem Bescheid.
Prävention: Regeln kennen hilft früh
Viele Rechtsfragen entstehen, weil Regeln unbekannt sind. Nach § 5 KCanG ist der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren verboten. Der öffentliche Konsum ist außerdem unter anderem in Schulen, auf Kinderspielplätzen, in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in öffentlich zugänglichen Sportstätten jeweils samt Sichtweite verboten, ebenso in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr. Die Sichtweite endet bei einem Abstand von mehr als 100 Metern vom Eingangsbereich der Einrichtung. Mehr dazu findest du im Bereich Jugendschutz.
Was du jetzt tun kannst
Wenn du eine Rechtsfrage hast, schreibe zuerst auf, was passiert ist, welche Schreiben du bekommen hast und welche Fristen laufen. Danach sprichst du mit einer Suchtberatungsstelle, die dich an die richtige Stelle verweist. Bei Strafverfahren oder Bußgeldern ist eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt der nächste Schritt. Die Sucht & Drogen Hotline unter 01806 313031 bietet telefonische Beratung, Hilfe und Informationen (20 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz und Mobilfunknetz). Die Suchtberatung vor Ort kann dir Anlaufstellen nennen. Den passenden Kontakt in deiner Nähe findest du über die Suchtberatungsstelle, Hinweise zu einem Verstoß stehen im Artikel Was tun nach einem Verstoß.
Häufige Fragen
Kann eine Suchtberatung eine Anwältin oder einen Anwalt ersetzen?
Nein, eine Suchtberatung berät zu Konsum, Sucht und Ausstieg. Für die rechtliche Prüfung eines Einzelfalls braucht es eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt. Gerichte entscheiden im Einzelfall. Die Suchtberatung kann dir aber Anlaufstellen nennen.
Wo bekomme ich Hilfe bei einem Bußgeld nach einer Fahrt unter Cannabis?
Für ein Bußgeld nach § 24a StVG ist eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Verkehrsrecht der übliche Weg. Bei Fragen zur Fahrerlaubnis hilft die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Die Suchtberatung kann helfen, den Konsum einzuordnen und Unterstützung zu finden.
Wer nennt mir den richtigen Ansprechpartner für meine Rechtsfrage?
Die Sucht & Drogen Hotline ist unter 01806 313031 erreichbar und bietet telefonische Beratung, Hilfe und Informationen; ein Anruf kostet 20 Cent. Auch eine Suchtberatungsstelle vor Ort kann dir Anlaufstellen nennen.
Quellen
- Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen (NLS)
- Konsumcannabisgesetz § 3 (Besitz)
- Konsumcannabisgesetz § 5 (Konsumverbote)
- Straßenverkehrsgesetz § 24a (berauschende Mittel)
- Straßenverkehrsgesetz § 25 (Fahrverbot)
- DigiSucht: Suchtberatung Cannabis
- mindzone: Online-Drogenberatung
- Bundesdrogenbeauftragter: Beratungsangebote
- DHS: Angehörige und Mitbetroffene