Wie viele Cannabis-Clubs gibt es in Deutschland?
Für den Stichtag 31. Oktober 2025 nennt der zweite Zwischenbericht der Evaluation (EKOCAN) 366 genehmigte Anbauvereinigungen in Deutschland. Eine neuere, amtlich bestätigte Gesamtzahl haben wir nicht gefunden. Wer eine Zahl liest, sollte deshalb Stichtag und Zählweise prüfen: Gegründete Vereine, gestellte Anträge und erteilte Erlaubnisse ergeben verschiedene Werte. Dieser Ratgeber erklärt, wie viel diese 366 Vereine ausmachen und nach welchen Regeln Clubs arbeiten.
Wann ein Club überhaupt zählt
Ein Cannabis Social Club heißt im Gesetz Anbauvereinigung. Anbauvereinigungen sind nach § 1 Nr. 13 KCanG eingetragene nicht wirtschaftliche Vereine oder eingetragene Genossenschaften. Für den gemeinschaftlichen Anbau und die Weitergabe an Mitglieder brauchen sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 11 Abs. 1 KCanG). Eine Vereinigung ohne Erlaubnis gilt rechtlich nicht als Anbauvereinigung im Sinne des Gesetzes, auch wenn sie sich so nennt. Der Verein The Cherry versteht sich als Anbauvereinigung nach § 11 KCanG und richtet seine Arbeit an diesen Regeln aus.
Die wichtigsten Regeln im Überblick
Die Regeln für Anbauvereinigungen stehen im Gesetz. Die wichtigsten Punkte zeigt diese Tabelle:
| Regel | Inhalt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Erlaubnis | Gemeinschaftlicher Anbau und Weitergabe brauchen eine Erlaubnis der zuständigen Behörde | § 11 KCanG |
| Mitgliederzahl | Höchstens 500 Mitglieder je Vereinigung | § 16 KCanG |
| Mindestalter | Mitglieder müssen 18 Jahre alt sein | § 16 KCanG |
| Wohnsitz | Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland | § 16 KCanG |
| Eine Mitgliedschaft | Eine Person darf nur in einer Anbauvereinigung Mitglied sein | § 16 KCanG |
| Abstand | Keine Erlaubnis bei einer Lage im Umkreis von 200 Metern um Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Kinderspielplätze | § 12 KCanG |
| Anbau | Cannabis wird nur von Mitgliedern gemeinschaftlich angebaut | § 17 KCanG |
Mehr zur Mitgliedergrenze erklärt der Beitrag Wie viele Mitglieder darf ein Cannabis Social Club haben?, zum Abstand der Beitrag Welche Abstandsregeln gelten für Anbauvereinigungen?.
Warum Zahlen schwer zu vergleichen sind
Zählt man gegründete Vereine, Anträge oder erteilte Erlaubnisse, kommen verschiedene Werte heraus. Der zweite EKOCAN-Zwischenbericht stützt sich auf genehmigte Anbauvereinigungen mit Stichtag 31. Oktober 2025. Er nennt zugleich zwei Einordnungen: Höchstens 3,5 Prozent der Konsumierenden konnten 2025 ihr Cannabis aus einer Anbauvereinigung beziehen, und nur in weniger als der Hälfte der Landkreise gibt es einen solchen Verein. Außerdem empfehlen die Forschenden, alle genehmigten Anbauvereinigungen in einer bundesweiten Liste zu veröffentlichen. Daraus folgt: Eine solche zentrale Liste gehört bisher nicht zu den Quellen, die wir einsehen konnten.
Welche Behörde in deinem Bundesland für die Erlaubnis zuständig ist, erfährst du bei der Landesverwaltung. Mehr dazu steht im Beitrag zu den zuständigen Behörden. Wer eine Zahl nennt, sollte Stichtag und Quelle angeben.
Jugendschutz bleibt Pflicht
Die Regeln gelten für jeden Club gleichermaßen. Zutritt zum befriedeten Besitztum einer Anbauvereinigung haben Personen unter 18 Jahren nach § 23 Abs. 1 KCanG nicht. Außerdem verpflichtet § 23 Abs. 4 KCanG jede Anbauvereinigung, zu einem umfassenden Jugend- und Gesundheitsschutz beizutragen. Der Vorstand ernennt dafür ein Mitglied als Präventionsbeauftragten, und die Vereinigung hat ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept zu erstellen (§ 23 Abs. 4 und 6 KCanG). Öffentlicher Konsum ist in Schulen und auf Kinderspielplätzen verboten, und in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen gilt ein Konsumverbot nach § 5 KCanG.
Warum nicht jeder Verein mitgezählt werden kann
In der Öffentlichkeit kursieren Angaben zu Vereinen, die sich Cannabis Social Club nennen. Ein Name allein macht aber noch keine Anbauvereinigung. Entscheidend ist die Erlaubnis nach § 11 KCanG und die Einhaltung der Vorgaben für Mitglieder, Abstand und Anbau. Wer eine Liste von Clubs liest, sollte prüfen, ob dort Vereine mit Erlaubnis stehen oder nur Gründungen, Interessengruppen und Vorhaben.
Auch Gründungsphasen erschweren das Zählen. Ein Verein kann gegründet sein, ohne schon eine Erlaubnis zu haben, und eine Erlaubnis kann Auflagen enthalten, die den Start verzögern. Wer Zahlen vergleicht, sollte daher prüfen, welche dieser Stufen jeweils gezählt wurde.
Mitgliedschaft in einem Club: was du beachten solltest
Eine Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung ist an Bedingungen geknüpft. Mitglieder müssen 18 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Wer bereits in einem anderen Club Mitglied ist, kann sich nicht zusätzlich anmelden, weil eine Person nur in einer Vereinigung Mitglied sein darf. Vor dem Beitritt lohnt ein Blick in die Satzung, in die Regeln zur Mitwirkung und in die Informationen zum Jugendschutz.
Warum Jugendschutz und Werbeverbot zum Vereinsalltag gehören
Anbauvereinigungen müssen den Jugendschutz beachten, etwa beim Zutritt zu den Räumen. Werbung für Cannabis und Sponsoring für Anbauvereinigungen sind nach § 6 KCanG verboten. Für The Cherry bedeutet das, Informationen über Risiken bereitzustellen und den Konsum nicht anzupreisen. Aufklärung mit Quellen ist deshalb ein Kernbestandteil der Vereinsarbeit.
Wie du Clubs und Verbände findest
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Cannabis-Anbauvereinigungen (BCAv) versteht sich nach ihrer Website als Interessenvertretung für Anbauvereinigungen innerhalb des Branchenverbands Cannabiswirtschaft (anbauverband.de). Eine vollständige Liste aller Vereinigungen mit Erlaubnis haben wir in den geprüften Quellen nicht gefunden. Frag deshalb direkt bei den Vereinigungen nach, ob sie Mitglieder aufnehmen, und prüfe den Stand der Erlaubnis bei der zuständigen Behörde. Weitere Themen rund um Anbauvereinigungen findest du im Themenbereich Anbauvereinigungen.
Häufige Fragen
Wie viele Cannabis-Clubs gibt es in Deutschland?
Bis zum 31. Oktober 2025 waren laut zweitem EKOCAN-Zwischenbericht 366 Anbauvereinigungen genehmigt. Eine neuere amtliche Gesamtzahl haben wir nicht gefunden. Achte bei Zahlen aus der Presse auf Stichtag und darauf, ob genehmigte Vereine oder Gründungen gezählt wurden.
Wie viele Mitglieder darf ein Club haben?
Höchstens 500 Mitglieder je Anbauvereinigung, so regelt es § 16 KCanG. Mitglied darf man nur in einer Vereinigung sein. Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Darf ein Club in der Nähe einer Schule entstehen?
Nach § 12 KCanG gibt es keine Erlaubnis, wenn der Standort im Umkreis von 200 Metern um den Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Kinderspielplätzen liegt. Dieser Punkt wird im Erlaubnisverfahren geprüft.
Quellen
- Konsumcannabisgesetz § 11 auf gesetze-im-internet.de
- Konsumcannabisgesetz § 12 auf gesetze-im-internet.de
- Konsumcannabisgesetz § 16 auf gesetze-im-internet.de
- EKOCAN: 2. Zwischenbericht (Universität Hamburg, April 2026)
- Konsumcannabisgesetz § 1 auf gesetze-im-internet.de
- Konsumcannabisgesetz § 23 auf gesetze-im-internet.de
- Bundesarbeitsgemeinschaft Cannabis-Anbauvereinigungen (BCAv)