Kann ich meinen verordnenden Arzt wechseln?
Ja, als gesetzlich Versicherte oder Versicherter kannst du frei unter den zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Ärztinnen und Ärzten wählen (§ 76 Abs. 1 SGB V). Das gilt auch, wenn du bereits Medizinalcannabis bekommst. Verschreiben dürfen nur Ärztinnen und Ärzte (§ 3 Abs. 1 MedCanG). Der Wechsel verlangt eine saubere Übergabe, damit die Behandlung nicht unterbrochen wird.
Warum ein Wechsel vorkommt
Gründe für einen Wechsel sind etwa ein Umzug, der Wunsch nach einer Fachpraxis oder Unzufriedenheit mit der Behandlung.
Vor dem Wechsel lohnt sich eine ehrliche Überlegung: Was genau soll sich ändern? Wenn der Grund ein Missverständnis ist, kann ein Gespräch mit der bisherigen Praxis manchmal schon helfen. Wenn der Grund feststeht, bereite den Wechsel in Ruhe vor.
Die Unterlagen für die neue Praxis
Die neue Praxis braucht ein möglichst vollständiges Bild deiner Behandlung. Dazu gehören der Verlauf, die bisherigen Verordnungen, Befunde und Arztbriefe. Auch die Medikamentenliste gehört dazu, einschließlich frei verkäuflicher Mittel. Fordere bei der bisherigen Praxis Kopien an, bevor du die Unterlagen anderswo einreichst.
- Befunde zur Diagnose und aktuelle Arztbriefe.
- Eine Übersicht über bisherige Verordnungen von Medizinalcannabis, mit Präparat und Dosierung.
- Die Angaben zu früheren Therapien und Nebenwirkungen.
- Die vollständige Medikamentenliste.
Lass dir die Unterlagen möglichst in Papierform oder elektronisch in lesbarer Form geben. Das erspart Nachfragen bei der neuen Praxis.
Die laufende Verordnung nicht abreißen lassen
Der kritische Moment liegt zwischen altem und neuem Termin. Wenn die bisherige Verordnung bald endet, muss klar sein, wer die nächste ausstellt. Ob die neue Praxis die Behandlung nach ihrer eigenen Prüfung weiterführt, entscheidet sie selbst. Das braucht Zeit, und diese Zeit solltest du einplanen.
Frag die bisherige Praxis, ob sie eine Übergangsverordnung ausstellt, falls der Wechsel länger dauert. Ob das möglich ist, entscheidet die Praxis im Einzelfall. Setze die Behandlung nicht eigenmächtig ab und besprich eine mögliche Lücke mit der Praxis.
Die Krankenkasse informieren
Bei gesetzlich Versicherten braucht die erste Verordnung die Genehmigung der Krankenkasse (§ 31 Abs. 6 SGB V). Ob diese Genehmigung bei einem Arztwechsel weiter gilt oder ob ein neuer Antrag nötig ist, sagt dir die Krankenkasse. Frag dort nach, sobald die neue Praxis feststeht, und lass dir die Auskunft schriftlich geben.
Notiere dir bei Telefonaten Datum, Gesprächspartnerin oder Gesprächspartner und die Auskunft.
Wenn die Übergabe stockt
Wenn die bisherige Praxis die Unterlagen nicht herausgibt: Du kannst Einsicht in die vollständige Behandlungsakte und Abschriften verlangen; die erste Abschrift ist unentgeltlich (§ 630g Abs. 1 BGB). Eine schriftliche Anfrage mit Datum ist dafür hilfreich. Bei anhaltenden Problemen kannst du dich an die Unabhängige Patientenberatung oder an die Ärztekammer wenden.
Eine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzt dieser Text nicht.
Was du beim neuen Erstgespräch beachten solltest
Das erste Gespräch mit der neuen Praxis ist eine Chance, die Behandlung klar zu besprechen. Nimm die Unterlagen mit, schreibe dir Fragen auf und bitte um einen Plan mit Zielen und Kontrollterminen. Auch Nebenwirkungen und Wechselwirkungen gehören in dieses Gespräch.
Die neue Praxis entscheidet selbst, wie sie die Behandlung fortführt.
Gespräch mit der bisherigen Praxis
Bevor du die Praxis verlässt, bitte um ein Abschlussgespräch oder eine kurze Zusammenfassung des Verlaufs. Frag, ob eine Zusammenfassung des Verlaufs für die neue Praxis möglich ist.
Kläre außerdem, ob es offene Rezepte oder laufende Anträge gibt. Frag, welche Termine noch anstehen und wie die Unterlagen an die neue Praxis gelangen, zum Beispiel über dich selbst.
Der Übergang im Alltag
Plane den Wechsel so, dass zwischen der letzten Verordnung und der ersten Verordnung der neuen Praxis möglichst keine Lücke entsteht. Trage dir die Termine in den Kalender ein und prüfe rechtzeitig, ob die Apotheke das Präparat vorrätig hat.
Achte auf die Dosierung. Die neue Praxis wird sie möglicherweise überprüfen wollen, bevor sie weiterverordnet. Halte deshalb deine Aufzeichnungen bereit und nimm die letzte Verordnung zum ersten Termin mit.
Die Patientenakte und ihre Herausgabe
Du kannst auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige Behandlungsakte nehmen und Abschriften verlangen, auch elektronisch. Die erste Abschrift wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt (§ 630g Abs. 1 BGB). Die Einsicht kann nur bei erheblichen therapeutischen Gründen oder erheblichen Rechten Dritter abgelehnt werden; die Ablehnung muss begründet werden (Abs. 2).
Vermerke in deiner Anfrage das Datum und den Empfänger, damit der Vorgang nachvollziehbar ist.
Wenn die neue Praxis anders behandelt
Jede Praxis setzt eigene Schwerpunkte. Es kann sein, dass die neue Ärztin oder der neue Arzt eine andere Dosierung oder eine andere Form vorschlägt. Frag nach der Begründung.
Wenn du dich unsicher fühlst, lass dir die Begründung schriftlich geben. So kannst du sie in Ruhe mit der früheren Praxis besprechen, falls das nötig ist.
Was du als Nächstes tun kannst
Kläre zuerst, wie lange die laufende Verordnung noch reicht. Suche dann eine Praxis, die Medizinalcannabis verordnet, und frag dort nach der Aufnahme. Die Hinweise zur Suche findest du im Artikel Wie finde ich einen Arzt für Medizinalcannabis?. Die Abläufe bei Folgeverordnungen erklärt Wie oft braucht es einen Arztkontakt für Folgeverordnungen?. Wer grundsätzliche Fragen zur Abgabe hat, findet die Antworten im Artikel Darf Medizinalcannabis nur in der Apotheke abgegeben werden?. Alle Themen rund um Medizin bündelt die Rubrik Medizinalcannabis.
Häufige Fragen
Darf ich meinen Arzt für Medizinalcannabis wechseln?
Ja, gesetzlich Versicherte wählen frei unter den zugelassenen Ärzten (§ 76 SGB V). Bei einem Wechsel solltest du die Unterlagen an die neue Praxis übergeben und die laufende Verordnung nicht abreißen lassen. Frag die bisherige Praxis, ob eine Übergangsverordnung möglich ist.
Muss ich die Krankenkasse über den Arztwechsel informieren?
Frag bei der Krankenkasse nach, sobald die neue Praxis feststeht. Ob eine erteilte Genehmigung bei einem Arztwechsel weiter gilt, sagt dir die Krankenkasse. Lass dir die Auskunft schriftlich geben.
Was tue ich, wenn meine bisherige Praxis die Unterlagen nicht herausgibt?
Du kannst Einsicht und Abschriften verlangen, die erste Abschrift ist unentgeltlich (§ 630g BGB). Fordere sie schriftlich mit Datum an. Bei anhaltenden Problemen kannst du dich an die Patientenberatung oder die Ärztekammer wenden.