Medizinalcannabis · Verordnung und Rezept

Kann ich meinen verordnenden Arzt wechseln?

Häufige Fragen

Darf ich meinen Arzt für Medizinalcannabis wechseln?

Ja, gesetzlich Versicherte wählen frei unter den zugelassenen Ärzten (§ 76 SGB V). Bei einem Wechsel solltest du die Unterlagen an die neue Praxis übergeben und die laufende Verordnung nicht abreißen lassen. Frag die bisherige Praxis, ob eine Übergangsverordnung möglich ist.

Muss ich die Krankenkasse über den Arztwechsel informieren?

Frag bei der Krankenkasse nach, sobald die neue Praxis feststeht. Ob eine erteilte Genehmigung bei einem Arztwechsel weiter gilt, sagt dir die Krankenkasse. Lass dir die Auskunft schriftlich geben.

Was tue ich, wenn meine bisherige Praxis die Unterlagen nicht herausgibt?

Du kannst Einsicht und Abschriften verlangen, die erste Abschrift ist unentgeltlich (§ 630g BGB). Fordere sie schriftlich mit Datum an. Bei anhaltenden Problemen kannst du dich an die Patientenberatung oder die Ärztekammer wenden.

Quellen

  1. MedCanG § 3 Verschreibung und Abgabe (gesetze-im-internet.de)
  2. SGB V § 76, Freie Arztwahl
  3. BGB § 630g, Einsichtnahme in die Patientenakte
  4. SGB V § 31, Arznei- und Verbandmittel

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