Welche Brandschutzgrundlagen gelten beim Eigenanbau in der Wohnung?
Beim Eigenanbau in der Wohnung gelten dieselben Brandschutzgrundlagen wie in jedem Haushalt: funktionierende Rauchwarnmelder, freie Fluchtwege und eine sichere Elektrik. Elektrische Geräte und Anlagen sind nach den Angaben der Berufsgenossenschaft Nahrung und Gastgewerbe (BGN) der Hauptauslöser für Brände. Wer dauerhaft mehrere Geräte betreibt, sollte den Brandschutz deshalb von Anfang an mitplanen. Dieser Ratgeber bleibt allgemein und verweist für Einzelfälle an Feuerwehr, Elektrofachkraft und Vermieter.
Wie häufig Elektrik der Auslöser ist
Die BGN führt in ihren Hinweisen zum Brandschutz im Kleinbetrieb aus, dass annähernd jedes elektrische Gerät das Potenzial hat, einen Brand auszulösen. Genannt werden unter anderem ein Lichtbogenkurzschluss, ein Kontaktfehler, zu hohe Nutzwärme, ein durch zu viele Verbraucher überlasteter Stromkreis und die schlechte Verarbeitung bei Billiggeräten. Am gefährlichsten sind Geräte, die sich bei Gebrauch deutlich erwärmen. Die Hinweise richten sich an Betriebe, die Grundsätze gelten sinngemäß auch in der Wohnung.
Die BGN nennt als Ergebnis der Auswertung von Brandursachenstatistiken: Elektrizität ist die Ursache für jeden dritten Brand, menschliches Fehlverhalten für jeden fünften und Überhitzung für jeden zehnten. Häufig steckt nach ihrer Auswertung der Defekt eines Kleingeräts wie eines Wasserkochers oder einer Kaffeemaschine dahinter. Brandschutz beginnt deshalb bei den alltäglichen Geräten und nicht erst bei Sonderanlagen.
Rauchwarnmelder
Das Innenministerium Baden-Württemberg schreibt, dass die meisten Brandopfer sterben, weil sie im Schlaf überrascht und durch die Atemgifte in den Brandgasen betäubt werden. Deshalb gehören nach seinen Hinweisen in jede Wohnung Rauchwarnmelder. Wo sie gesetzlich vorgeschrieben sind und wer sie einbaut und wartet, ist in den Bauordnungen der Länder und im Mietvertrag geregelt. Prüfe deshalb, ob Melder vorhanden sind und funktionieren, und frage den Vermieter nach der Zuständigkeit.
- Vorhandensein und Funktion der Melder prüfen
- Herstellerangaben zu Testknopf, Lebensdauer und Austausch beachten
- Zuständigkeit für Einbau und Wartung schriftlich klären
Fluchtwege frei halten
Der Fluchtweg aus der Wohnung muss im Ernstfall schnell nutzbar sein. Das Innenministerium betont, dass Treppenräume Rettungswege sind: Kartonagen, Müllbehälter, Kleidersäcke, Kinderwagen und andere brennbare Materialien dürfen dort nicht lagern. Auch die Türen zwischen Treppenraum und Kellerräumen sollen stets geschlossen sein. Stelle außerdem keine Gegenstände in Flure und vor Wohnungstüren.
Wasser und Elektrik trennen
Die BGN weist darauf hin, dass sich Wasser und elektrische Bauteile nicht vertragen. Pflanzen und Blumen haben auf Elektrogeräten nichts zu suchen, weil auslaufendes Wasser einen Kurzschluss auslösen kann. Das gilt für jeden Raum mit Pflanzen und Strom. Stelle Pflanzen und Wasserbehälter so, dass nichts auf Geräte, Steckdosen oder Leisten laufen kann.
Lüftungsschlitze und Stand-by
Nach den BGN-Hinweisen sollen Lüftungsschlitze von Geräten stets freigehalten werden. Geräte wie Fernseher oder PCs sollen nach der Nutzung vollständig ausgeschaltet und nicht im Stand-by belassen werden. Elektroherd, Grill und Bügeleisen sollten im eingeschalteten Zustand unter Beobachtung bleiben. Thermostate, die überhitzte Geräte abschalten, bieten laut BGN häufig keinen ausreichenden Schutz.
Feuerlöscher
Die BGN stellt klar, dass es kein Universallöschmittel gibt: Das Löschmittel richtet sich nach dem brennenden Stoff und muss für die jeweilige Brandklasse geeignet und zugelassen sein. Ein Feuerlöscher hilft deshalb nur, wenn er zum Einsatz passt und du ihn bedienen kannst. Die Angaben auf dem Gerät zu Einsatz, Wartung und Prüffristen sind zu beachten. Welcher Typ zu deiner Wohnung passt und wo er hängen sollte, berät die örtliche Feuerwehr oder ein Brandschutzfachbetrieb.
Zuständigkeiten klären
Die Verantwortung für Gebäudeteile liegt beim Eigentümer oder Vermieter. Veränderungen an der festen Installation gehören nach den BGN-Hinweisen in die Hand von Fachleuten: Reparaturen und Veränderungen an Geräten und Anlagen sind ausschließlich vom Fachmann auszuführen. Kläre schriftlich, wer Melder einbaut, wer wartet und wer bei Reparaturen zahlt.
Typische Gefahrenstellen
Im Brandschutz geht es oft um Kleinigkeiten: beschädigte Kabel, überladene Steckdosen und Heizgeräte mit zu wenig Abstand. Mehr dazu in den Beiträgen zu Überlastung von Stromkreisen, zu Verlängerungskabeln und zu Hitzequellen im Anbauraum. Wie du dich im Brandfall verhältst, beschreibt der Beitrag zum richtigen Verhalten bei einem Brand.
Fluchtwege und Brandlast
Nach den BGN-Hinweisen sind Flucht- und Rettungswege ständig frei von Gegenständen und Materialien zu halten und brandlastfrei zu lassen. In der Wohnung heißt das: Flure, Wohnungstür und Treppenraum bleiben frei, und brennbares Material wie Kartons, Papier oder Textilien wird nicht in Fluren oder vor Ausgängen gelagert. Der Fluchtweg aus dem Raum, in dem Geräte laufen, bleibt jederzeit begehbar.
Verhalten im Brandfall
Die BGN nennt für den Ernstfall unter anderem: Ruhe bewahren, anwesende Personen alarmieren, keine Aufzüge benutzen, sich bei Rauchbildung gebückt fortbewegen, den Brand melden und die Feuerwehr alarmieren. Einen Entstehungsbrand löscht man nur ohne Eigengefährdung. Bei Eigengefährdung oder Brandausbreitung ist zu flüchten, denn die Rettung von Menschenleben geht vor der Brandbekämpfung. Die Schritte im Wohnhaus beschreibt der Beitrag zum richtigen Verhalten bei einem Brand.
Was du jetzt tun kannst
- Prüfe, ob Rauchwarnmelder vorhanden sind und funktionieren.
- Kläre mit dem Vermieter die Zuständigkeit für Einbau und Wartung.
- Halte Fluchtwege und Treppenräume frei.
- Lass die Elektrik vor einer neuen Nutzung eines Raumes von einer Elektrofachkraft ansehen.
Häufige Fragen
Wer muss Rauchwarnmelder in der Mietwohnung einbauen?
Das regeln die Bauordnungen der Länder und der Mietvertrag. Das Innenministerium Baden-Württemberg weist darauf hin, dass Rauchwarnmelder in jede Wohnung gehören. Kläre die Zuständigkeit für Einbau und Wartung schriftlich mit dem Vermieter.
Was haben Pflanzen mit Brandschutz zu tun?
Die BGN weist darauf hin, dass sich Wasser und elektrische Bauteile nicht vertragen. Auslaufendes Wasser kann einen Kurzschluss auslösen. Pflanzen und Wasserbehälter gehören deshalb nicht auf Elektrogeräte.
Was ist beim Feuerlöscher wichtig?
Die Angaben auf dem Gerät zu Einsatz, Wartung und Prüffristen sind zu beachten. Welcher Typ zu deiner Wohnung passt und wo er hängen sollte, berät die örtliche Feuerwehr oder ein Brandschutzfachbetrieb.