Eigenanbau zu Hause · Sicherung vor Kindern und Dritten

Was ist zu beachten, wenn Kinder zu Besuch kommen?

Häufige Fragen

Was muss ich beachten, wenn Kinder zu Besuch kommen?

Der Anbauraum bleibt verschlossen und Cannabis ist für Kinder unerreichbar. Nach § 5 KCanG ist Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren verboten. Eine Absprache mit den Eltern vorab schafft Klarheit.

Muss ich die Eltern der Gastkinder informieren?

Das KCanG schreibt keine Information der Eltern vor. Du kannst sie anbieten, etwa mit dem Hinweis, dass Cannabis sicher verwahrt wird, und mit deiner Erreichbarkeit. Die Eltern entscheiden selbst, ob der Besuch passt.

Was tun, wenn ein Kind Pflanzenteile gefunden hat?

Handle sofort und nimm nichts in den Mund. Das Giftinformationszentrum-Nord berät rund um die Uhr unter 0551 19240. Bei Atemnot, Krampfanfall oder Bewusstlosigkeit wählst du den Notruf.

Quellen

  1. Gesetze im Internet: KCanG § 5 (Konsumverbote)
  2. Gesetze im Internet: KCanG § 10 (Schutzmaßnahmen im privaten Raum)
  3. Giftinformationszentrum-Nord (Göttingen)
  4. Nummer gegen Kummer: Elterntelefon
  5. Gesetze im Internet: KCanG § 36 (Bußgeldvorschriften)
  6. Sucht & Drogen Hotline

Passend dazu

Über The Cherry berichten unter anderem die Medien weiter oben. Alle Beiträge findest du auf der Presseseite.