Was ist zu beachten, wenn Kinder zu Besuch kommen?
Wenn Kinder zu Besuch kommen, gelten beim Eigenanbau strengere Regeln als sonst. Der Anbauraum bleibt verschlossen, Cannabis und Material sind für Kinder unerreichbar, und Konsum findet in ihrer Gegenwart nicht statt. Nach § 5 KCanG ist der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren verboten. Wer Kinder einlädt, trägt deshalb Verantwortung für einen sicheren Ablauf, auch wenn der Besuch nur wenige Stunden dauert.
Die Absprache mit den Eltern
Das KCanG schreibt keine Absprache mit den Eltern vor. Du kannst sie trotzdem anbieten, etwa durch den Hinweis, dass Cannabis in der Wohnung sicher verwahrt wird. Die Eltern entscheiden dann selbst, ob der Besuch für sie passt.
Vereinbare außerdem, wie die Eltern erreichbar sind und wie lange der Besuch dauern soll. Wenn etwas Ungewöhnliches passiert, wissen alle, wen sie anrufen müssen. Eine klare Absprache schützt das Kind und dich.
Der Anbauraum bleibt tabu
Der Anbauraum ist für Kinder ein Bereich, den sie nicht betreten. Lass die Tür verschlossen und halte den Schlüssel außer Reichweite. Nach § 10 KCanG sind Cannabis und Vermehrungsmaterial am Wohnsitz durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff Dritter zu schützen, insbesondere vor Kindern und Jugendlichen. Dieser Schutz gilt in jeder Situation, auch bei Besuch.
Geh vor dem Besuch einmal durch die Wohnung. Prüfe Ablagen, Tische, Fensterbänke und den Flur, damit keine Pflanzenteile oder Material offen herumliegen. Ein kurzer Blick vorher verhindert, dass ein Kind etwas findet, das es nicht finden sollte. Der Beitrag Welche Routinen halten den Zugang dauerhaft geschlossen? zeigt, wie du solche Abläufe fest im Alltag verankerst.
Konsum und Gegenwart von Kindern
Der Konsum von Cannabis ist nach § 5 KCanG in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren verboten. Das gilt auch dann, wenn die Kinder nur kurz da sind oder im Nebenzimmer spielen. Bei Besuch mit Kindern ist Konsum in deren unmittelbarer Gegenwart verboten.
Die Regel gilt für alle Erwachsenen, die in Gegenwart der Kinder anwesend sind.
Verantwortung als Gastgeber
Als Gastgeber trägst du die Verantwortung für die Umgebung, in der sich Kinder bewegen. Das bedeutet nicht, dass du jeden Schritt überwachen musst. Es bedeutet, dass du die Wohnung so vorbereitest, dass der Besuch sicher verläuft. Wer die Schutzpflicht aus § 10 KCanG nicht oder nicht richtig erfüllt, handelt nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 KCanG ordnungswidrig.
Erkläre den Eltern bei der Abholung kurz, dass alles sicher verwahrt war. Wie du Kindern erklärst, dass Pflanzen tabu sind, beschreibt der Beitrag Wie erklärt man Kindern altersgerecht, dass Pflanzen tabu sind?.
Was tun, wenn etwas passiert?
Wenn ein Kind Pflanzenteile in den Mund nimmt oder etwas Verdächtiges berührt, handle sofort. Das Giftinformationszentrum-Nord in Göttingen berät rund um die Uhr bei Vergiftungen oder dem Verdacht darauf, unter 0551 19240. Bei Atemnot, Krampfanfall oder Bewusstlosigkeit wählst du den Notruf. Informiere danach die Eltern und schreibe dir die Angaben auf. Der Beitrag Was tun, wenn ein Kind Pflanzenteile in den Mund nimmt? zeigt die Schritte im Detail.
Gesundheit und Besonderheiten des Kindes
Manchmal ist bekannt, dass ein Kind bestimmte Vorerkrankungen oder Allergien hat. Die Eltern wissen das am besten, deshalb sollte die Absprache auch diese Punkte einschließen. Frag ruhig nach, ob es Hinweise gibt, die du im Umgang mit dem Kind beachten solltest. Das ist kein Eingriff, es gehört zur Verantwortung, die du als Gastgeber übernimmst.
Wichtig ist auch, wie das Kind nach Hause kommt und wer es abholt. Wenn der Besuch länger dauert, kann es sinnvoll sein, die Eltern kurz zu informieren, falls sich der Ablauf ändert. Eine kurze Nachricht verhindert Unsicherheit auf beiden Seiten.
Gemeinsame Aktivitäten im Haushalt
Kinder brauchen beim Besuch eine Beschäftigung, die sie in der Wohnung sicher hält. Spiele, Malen oder ein Ausflug nach draußen eignen sich dafür gut. Plane diese Aktivitäten vorab, damit die Kinder nicht unbeaufsichtigt durch die Wohnung streifen. Ein klarer Ablauf schafft Ruhe und verringert das Risiko, dass ein Kind etwas findet, das es nicht finden soll.
Kinder, die Regeln unterschiedlich verstehen
Nicht alle Kinder verstehen Regeln auf die gleiche Weise. Manche sprechen noch wenig, andere haben Schwierigkeiten, Anweisungen zu behalten. Sprich in diesen Fällen kurz und mit Gesten oder Beispielen, und lass das Kind die Regel wiederholen. Wenn du unsicher bist, frag die Eltern, wie sie ihrem Kind Regeln erklären.
Nach dem Besuch
Nach dem Besuch prüfst du den Raum, die Schlüssel und die Ablagen erneut. Notiere kurz, ob etwas auffiel, und informiere die Eltern, wenn etwas ungewöhnlich war. Eine ehrliche Rückmeldung schafft Vertrauen, und die Eltern wissen beim nächsten Besuch besser Bescheid.
Auch wenn alles gut verlaufen ist, lohnt sich die kurze Kontrolle. Sie wird mit der Zeit zur Routine und verhindert, dass ein Versäumnis unbemerkt bleibt.
Was das Gesetz bei Besuch verlangt
Das KCanG enthält keine Sonderregel für Gastkinder. Es gelten die allgemeinen Vorgaben: Cannabis und Vermehrungsmaterial sind nach § 10 KCanG vor dem Zugriff Dritter, insbesondere Kindern und Jugendlichen, zu schützen. Der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren ist nach § 5 Abs. 1 KCanG verboten und nach § 36 Abs. 1 Nr. 4 KCanG eine Ordnungswidrigkeit. Gast- und Eigenkinder werden dabei gleich behandelt, weil der Wortlaut nur auf das Alter abstellt.
Was du jetzt tun kannst
Plane die Absprache mit den Eltern, bevor der Besuch stattfindet. Prüfe die Wohnung auf offen liegende Pflanzenteile oder Material und halte den Anbauraum verschlossen. Speichere die Nummer des Giftinformationszentrums im Telefon. Bei Fragen zum eigenen Konsum erreichst du die Sucht & Drogen Hotline unter 01806 313031.
Häufige Fragen
Was muss ich beachten, wenn Kinder zu Besuch kommen?
Der Anbauraum bleibt verschlossen und Cannabis ist für Kinder unerreichbar. Nach § 5 KCanG ist Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren verboten. Eine Absprache mit den Eltern vorab schafft Klarheit.
Muss ich die Eltern der Gastkinder informieren?
Das KCanG schreibt keine Information der Eltern vor. Du kannst sie anbieten, etwa mit dem Hinweis, dass Cannabis sicher verwahrt wird, und mit deiner Erreichbarkeit. Die Eltern entscheiden selbst, ob der Besuch passt.
Was tun, wenn ein Kind Pflanzenteile gefunden hat?
Handle sofort und nimm nichts in den Mund. Das Giftinformationszentrum-Nord berät rund um die Uhr unter 0551 19240. Bei Atemnot, Krampfanfall oder Bewusstlosigkeit wählst du den Notruf.