Eigenanbau zu Hause · Sicherung vor Kindern und Dritten

Welche Regeln gelten für Besuch in der Wohnung?

Häufige Fragen

Dürfen Gäste in den Anbauraum?

Das Gesetz nennt kein ausdrückliches Zutrittsverbot für Gäste. Nach § 10 KCanG sind Cannabis und Vermehrungsmaterial am Wohnsitz aber durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff Dritter zu schützen, und Gäste sind Dritte. Ein verschlossener Anbauraum ist die naheliegende Umsetzung.

Darf man in Anwesenheit von Kindern Cannabis konsumieren?

Nein. Nach § 5 Abs. 1 KCanG ist der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren verboten. Ob Kinder, die nur zu Besuch sind, im Einzelfall in unmittelbarer Gegenwart sind, ist eine Frage des Einzelfalls.

Darf man Gästen Cannabis aus dem Eigenanbau geben?

Nein. Nach § 9 Abs. 2 KCanG darf Cannabis aus dem privaten Eigenanbau nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Wortlaut nennt keine Ausnahme, auch Geschenke fallen darunter.

Quellen

  1. Gesetze im Internet: KCanG § 9 (Eigenanbau)
  2. Gesetze im Internet: KCanG § 10 (Schutzmaßnahmen im privaten Raum)
  3. Gesetze im Internet: KCanG § 5 (Konsumverbote)
  4. Sucht & Drogen Hotline
  5. Gesetze im Internet: KCanG § 2 (Verbote)
  6. Gesetze im Internet: KCanG § 34 (Strafvorschriften)
  7. Gesetze im Internet: KCanG § 36 (Bußgeldvorschriften)

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