Eigenanbau zu Hause · Sicherung vor Kindern und Dritten

Ist ein versteckter Standort schon ein Schutz?

Häufige Fragen

Reicht es, den Anbau gut zu verstecken?

Nein. Nach § 10 KCanG kommt es auf geeignete Maßnahmen an, die den Zugriff Dritter verhindern. Ein Versteck setzt voraus, dass niemand sucht oder findet, und das lässt sich bei Kindern und Gästen nicht sicherstellen.

Worin unterscheidet sich Verstecken von Sichern?

Verstecken bedeutet, dass etwas nicht sofort auffällt. Sichern bedeutet, dass der Zugriff aktiv erschwert wird, etwa durch einen verschlossenen Raum und klare Schlüsselregeln. Nur das Sichern entspricht dem Schutz, den § 10 KCanG verlangt.

Was tun, wenn ein Kind den versteckten Anbau gefunden hat?

Das Kind darf nichts in den Mund nehmen und soll sofort zu einer erwachsenen Person kommen. Bei Verdacht auf eine Vergiftung berät das Giftinformationszentrum-Nord rund um die Uhr unter 0551 19240.

Quellen

  1. Gesetze im Internet: KCanG § 10 (Schutzmaßnahmen im privaten Raum)
  2. BIÖG cannabispraevention.de: Gefahren für Jugendliche
  3. Giftinformationszentrum-Nord (Göttingen)
  4. Gesetze im Internet: KCanG § 36 (Bußgeldvorschriften)
  5. Sucht & Drogen Hotline

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