Wie verhält man sich, wenn Handwerker in die Wohnung müssen?
Wenn Handwerker in die Wohnung müssen, etwa für eine Reparatur der Heizung, des Bads oder der Elektrik, stellt sich die Frage nach dem Anbauraum. Handwerker sind Dritte im Sinne von § 10 KCanG. Der Schutz vor dem Zugriff Dritter gilt deshalb auch während ihres Einsatzes. Der Anbauraum bleibt verschlossen, und wer Zutritt hat, wird begleitet. So bleibt die Wohnung arbeitsfähig, ohne dass der Schutz verloren geht.
Vor dem Termin klären, was zugänglich sein muss
Bevor der Handwerker kommt, solltest du klären, welche Bereiche er betreten muss. Oft reicht ein Zugang zu Bad, Küche oder Flur. Der Anbauraum gehört in der Regel nicht dazu, außer die Arbeit betrifft ihn direkt, etwa eine Leitung oder eine Steckdose im Raum. Sprich den Auftrag deshalb vorab genau durch und notiere, welche Stellen betroffen sind.
Wenn der Raum betroffen ist, lohnt es sich, ihn vor dem Termin vorzubereiten. Pflanzen und Material sollten sicher verwahrt sein, bevor der Handwerker die Wohnung betritt. Eine klare Vorbereitung verhindert Hektik im Moment des Zutritts.
Begleitung und Überblick
Die wichtigste Maßnahme ist die Begleitung. Eine erwachsene Person, die im Haushalt Verantwortung trägt, begleitet den Handwerker während des gesamten Einsatzes. Sie bleibt in der Nähe, kennt den Ablauf und weiß, welche Bereiche offen sein dürfen und welche nicht. Wer den Handwerker allein lässt, verliert den Überblick, und genau dort entstehen Lücken.
- Eine berechtigte Person begleitet den gesamten Einsatz
- Der Anbauraum bleibt verschlossen, auch wenn der Handwerker gerade nebenan arbeitet
- Der Schlüssel bleibt bei der begleitenden Person
- Nach dem Einsatz wird der Ablauf kurz geprüft
Die Zugangsregeln im Einzelnen erklärt der Beitrag Wie kontrolliert man den Zugang zu einem abschließbaren Anbauraum?.
Diskretion ohne Geheimnis
Das KCanG nennt keine Pflicht, Handwerker über den Anbau zu informieren. Ein Gespräch darüber gehört nicht zum Auftrag. Wenn ein Handwerker fragt, reicht eine freundliche Antwort, dass dieser Bereich nicht zur Arbeit gehört. Diskretion schützt dich, ohne dass du lügen musst.
Achte außerdem darauf, dass Unterlagen, Behälter oder Zubehör nicht offen liegen, während der Handwerker in der Wohnung ist. Eine Ablage außerhalb der Sichtweite hilft. Wer den Termin im Voraus plant, kann diese Vorbereitung ohne Hektik erledigen.
Mietvertrag und Hausordnung
Handwerkereinsätze sind in Mietwohnungen oft ausdrücklich geregelt. Der Mietvertrag oder die Hausordnung können Zeiten, Zugangsregeln und Ankündigungsfristen festlegen. Ob und wie das im Einzelfall gilt, kann im Mietvertrag geregelt sein. Lies die Unterlagen deshalb, bevor du den Termin bestätigst. Bei Fragen hilft der Mieterverein weiter. Der Beitrag Was steht in der Hausordnung, das beim Eigenanbau zählt? zeigt, worauf du bei der Hausordnung achten solltest.
Nach dem Einsatz
Nach dem Einsatz prüfst du kurz den Raum und die Ablagen. Stelle sicher, dass der Schlüssel an seinem Platz liegt und der Raum verschlossen ist. Wenn der Handwerker den Raum betreten hat, sollte die Kontrolle gründlicher ausfallen. Notiere den Termin und den Ablauf, damit du bei Bedarf nachvollziehen kannst, was passiert ist.
Die Routinen für den Alltag beschreibt der Beitrag Welche Routinen halten den Zugang dauerhaft geschlossen?.
Typische Fehler beim Handwerkertermin
Ein häufiger Fehler ist, den Handwerker allein zu lassen, weil die Arbeit angeblich schnell geht. Ein zweiter Fehler ist, den Raum nur kurz zu schließen und danach zu vergessen, dass der Schlüssel noch in der Tür steckt. Prüfe nach dem Termin ausdrücklich Tür und Schloss, bevor du dich wieder anderen Dingen zuwendest.
Ein dritter Fehler betrifft Unterlagen. Rechnungen, Notizen oder Verpackungen, die einen Hinweis auf den Anbau geben, sollten nicht auf dem Tisch liegen, wenn fremde Personen in der Wohnung sind. Räume diese Dinge vorab weg.
Wenn der Handwerker Fragen stellt
Handwerker fragen manchmal nach. Bleibe freundlich und bestimmt. Ein kurzer Satz, dass bestimmte Räume nicht zur Arbeit gehören, genügt. Wer weiter fragt, bekommt keine weitere Auskunft. Der Ton bleibt dabei sachlich, ohne dass du dich rechtfertigen musst.
Termine schriftlich vereinbaren
Vereinbare Handwerkertermine möglichst schriftlich, damit Zeitpunkt, Umfang und Begleitung klar sind. Eine Notiz mit den betroffenen Bereichen hilft dir und dem Handwerker. Frag außerdem, ob ein Zeitfenster angegeben werden kann, damit du die Begleitung rechtzeitig einplanst.
Im Mietverhältnis kann es Vorgaben zu Ankündigungen geben, die im Mietvertrag geregelt sind. Dort lohnt sich ein Blick vor der Terminvereinbarung.
Pausen während des Einsatzes
Bei längeren Arbeiten machen Handwerker Pausen, und dann bleibt die Wohnung oft offen. Achte darauf, dass in dieser Zeit niemand unbeaufsichtigt in Bereiche geht, die nicht zur Arbeit gehören. Schließe Türen, die nicht genutzt werden, und bitte die begleitende Person, während der Pause in der Nähe zu bleiben.
Der Ablauf nach dem Termin
Nach dem Einsatz verabschiedest du den Handwerker an der Wohnungstür und kontrollierst danach Tür und Schloss. Trage im Kalender ein, dass der Termin stattgefunden hat, damit die Kontrolle nicht vergessen wird.
Was das Gesetz verlangt
Der Wortlaut von § 10 KCanG ist knapp: Cannabis und Vermehrungsmaterial sind am Wohnsitz und am gewöhnlichen Aufenthalt durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schützen. Eine bestimmte Maßnahme nennt das Gesetz nicht. Bei einem Handwerkertermin ist ein verschlossener Raum mit begleitetem Zutritt eine naheliegende Umsetzung. Wer die Schutzpflicht nicht oder nicht richtig erfüllt, handelt nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 KCanG ordnungswidrig. Der Rahmen der Geldbuße steht in § 36 Abs. 2 KCanG.
Was du jetzt tun kannst
Plane den nächsten Handwerkertermin mit einer Begleitung und einer kurzen Vorbereitung. Prüfe vorab, welche Bereiche betroffen sind, und halte den Anbauraum verschlossen. Bei Fragen zum eigenen Konsum erreichst du die Sucht & Drogen Hotline unter 01806 313031.
Häufige Fragen
Muss ich Handwerkern den Zugang zum Anbauraum verbieten?
Der Anbauraum sollte während des Einsatzes verschlossen bleiben, wenn er nicht zur Arbeit gehört. Handwerker sind Dritte im Sinne von § 10 KCanG. Eine begleitete Wohnungsbegehung ohne Zugang zum Raum ist in der Regel der sinnvollste Weg.
Muss ich dem Handwerker vom Anbau erzählen?
Das KCanG enthält keine Pflicht dazu. Eine freundliche Antwort, dass dieser Bereich nicht zur Arbeit gehört, reicht aus. Der Mietvertrag kann abweichende Regeln enthalten.
Wer sollte den Handwerker begleiten?
Eine erwachsene Person aus dem Haushalt, die den Ablauf kennt und den Schlüssel verwahrt. Sie bleibt während des gesamten Einsatzes in der Nähe und behält den Überblick über den Zugang.