Eigenanbau zu Hause · Sicherung vor Kindern und Dritten

Wie verhält man sich, wenn Handwerker in die Wohnung müssen?

Häufige Fragen

Muss ich Handwerkern den Zugang zum Anbauraum verbieten?

Der Anbauraum sollte während des Einsatzes verschlossen bleiben, wenn er nicht zur Arbeit gehört. Handwerker sind Dritte im Sinne von § 10 KCanG. Eine begleitete Wohnungsbegehung ohne Zugang zum Raum ist in der Regel der sinnvollste Weg.

Muss ich dem Handwerker vom Anbau erzählen?

Das KCanG enthält keine Pflicht dazu. Eine freundliche Antwort, dass dieser Bereich nicht zur Arbeit gehört, reicht aus. Der Mietvertrag kann abweichende Regeln enthalten.

Wer sollte den Handwerker begleiten?

Eine erwachsene Person aus dem Haushalt, die den Ablauf kennt und den Schlüssel verwahrt. Sie bleibt während des gesamten Einsatzes in der Nähe und behält den Überblick über den Zugang.

Quellen

  1. Gesetze im Internet: KCanG § 10 (Schutzmaßnahmen im privaten Raum)
  2. Gesetze im Internet: KCanG § 9 (Eigenanbau)
  3. Gesetze im Internet: KCanG § 36 (Bußgeldvorschriften)
  4. Sucht & Drogen Hotline

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