Welche Regeln gelten für Reisen außerhalb des Schengen-Raums?
Außerhalb des Schengen-Raums gelten für Medizinalcannabis die nationalen Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziel- oder Transitlandes. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beschreibt das in seinen Hinweisen zu Reisen mit medizinischem Cannabis. Seit dem 1. April 2024 ist medizinisches Cannabis in Deutschland kein Betäubungsmittel mehr. Trotzdem wird wegen der internationalen Suchtstoffübereinkommen für Reisen in der Regel weiterhin eine beglaubigte Reisebescheinigung benötigt.
Warum die Regeln je nach Land so unterschiedlich sind
International gibt es keine einheitlichen Bestimmungen für die Mitnahme von Cannabisarzneimitteln auf Reisen. Jedes Land entscheidet selbst. In der überwiegenden Zahl der Schengen-Staaten und in vielen anderen Ländern gilt medizinisches Cannabis weiterhin als Betäubungsmittel. Deshalb reicht ein Blick in die Verordnung allein nicht aus. Du brauchst Unterlagen, die im Zielland als Nachweis anerkannt werden.
Was das BfArM zur Bescheinigung schreibt
Das BfArM empfiehlt für Reisen in andere Länder eine mehrsprachige, beglaubigte ärztliche Bescheinigung. Das BfArM verweist auf den Leitfaden für Reisende des Internationalen Suchtstoffkontrollamtes (INCB). Danach sollte die mehrsprachige Bescheinigung der verschreibenden Ärztin oder des verschreibenden Arztes Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, zur Wirkstoffbezeichnung und zur Reisedauer enthalten. Sie muss ebenfalls durch die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle beglaubigt und während der Reise mitgeführt werden. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Die zuständigen Landesbehörden für Beglaubigungen listet das BfArM auf seiner Seite.
Die Bescheinigung sollte während der gesamten Reise mitgeführt werden. Verwahre sie getrennt vom Medikament, damit du beides vorzeigen kannst, wenn du danach gefragt wirst.
Was das MedCanG zur Ein- und Ausfuhr sagt
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 MedCanG bedarf einer Erlaubnis nach § 4 nicht, wer Cannabis zu medizinischen Zwecken auf Grund ärztlicher Verschreibung nach § 3 erworben hat und als Reisebedarf einführt oder ausführt. Das betrifft die Erlaubnispflicht nach deutschem Recht. Die Einreisebestimmungen des Ziel- und Transitlandes sind unabhängig davon zu beachten.
Die Lage im Vergleich
Die folgende Übersicht fasst zusammen, welche Regeln das BfArM für die beiden Gruppen beschreibt. Die Details musst du für jedes Land einzeln prüfen.
| Reiseziel | Was das BfArM beschreibt | Was du mitführen solltest |
|---|---|---|
| Schengen-Staaten | Besondere Regeln, die für Bürgerinnen und Bürger der Schengen-Vertragsstaaten gelten | Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens, beglaubigt vor Reiseantritt |
| Andere Länder außerhalb des Schengen-Raums | Nationale Einreisebestimmungen des Ziel- oder Transitlandes, teils mit Beschränkung oder Verbot | Mehrsprachige, beglaubigte ärztliche Bescheinigung, Regeln des Landes vorab prüfen |
Transitländer nicht vergessen
Auch Länder, durch die du nur umsteigst oder durchreist, können Regeln für Cannabisarzneimittel haben. Wer über einen Flughafen reist, sollte deshalb die Bestimmungen aller Länder prüfen, in denen er Halt macht. Eine Reise, die im Zielland erlaubt ist, kann an einem Transitort scheitern. Plane deshalb genug Zeit für die Recherche ein.
Praktische Vorbereitung
- Frag deine Ärztin oder deinen Arzt nach einer mehrsprachigen Bescheinigung und lass sie rechtzeitig ausstellen.
- Lass die Bescheinigung vor der Reise durch die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle beglaubigen.
- Prüfe die Einreisebestimmungen des Ziellandes und jedes Transitlandes bei den zuständigen Stellen.
- Nimm nur die Menge mit, die für die Reisedauer medizinisch notwendig ist.
- Bewahre Verordnung, Bescheinigung und Medikament zusammen auf.
Die Mengenfrage ist wichtig. Bei Reisen in Schengen-Staaten gilt eine Reisedauer von höchstens 30 Tagen für die dort vorgesehene Bescheinigung, und für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine eigene Bescheinigung nötig. Für andere Länder gibt es keine vergleichbare Regel, daher ist die Anfrage beim Konsulat oder bei der Botschaft des Ziellandes sinnvoll.
Was tun, wenn die Mitnahme abgelehnt wird?
Einige Länder beschränken die Mitnahme von Cannabisarzneimitteln oder untersagen sie vollständig. Kläre das deshalb vor der Reise und sprich mit deiner Praxis, falls eine Alternative nötig wird. Bei rechtlichen Folgen hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt, der das Recht des jeweiligen Landes kennt. Gerichte im Ausland entscheiden nach ihrem eigenen Recht.
Prävention und Sicherheit
Besprich vor der Reise mit deiner Praxis, wie du die Einnahmezeiten bei einer Zeitverschiebung anpasst. Wenn du unterwegs Nebenwirkungen bemerkst, die dich einschränken, sprich mit einer Ärztin oder einem Arzt vor Ort. Hinweise zu Nebenwirkungen findest du im Artikel Welche Wechselwirkungen hat Medizinalcannabis mit Medikamenten?.
Medikamente im Handgepäck
Es kann sinnvoll sein, Cannabisarzneimittel im Handgepäck mitzuführen, damit du sie bei Kontrollen direkt vorzeigen kannst. Ob das im Zielland und in den Transitländern zulässig ist, klärst du vorher. Bewahre sie in der Originalverpackung mit dem Etikett auf, das deinen Namen und die Dosierung zeigt. Verordnung und Bescheinigung liegen dabei griffbereit in einem Umschlag.
Nimm nur die Menge mit, die für die Reisedauer nötig ist. Dauert die Reise länger als geplant, sprich mit deiner Praxis. Eine Nachbeschaffung im Ausland richtet sich nach den Regeln des Ziellandes und ist deshalb nicht einfach einzuplanen.
Typische Fehler vermeiden
- Die Bescheinigung erst am Flughafen suchen
- Nur die Regeln des Ziellandes prüfen und die Transitländer vergessen
- Die Mitnahme von Präparaten einer anderen Person mit der eigenen Verordnung verwechseln
Deine nächsten Schritte
- Kläre mit deiner Praxis die Bescheinigung und das Beglaubigungsverfahren.
- Prüfe die Regeln für Zielland und Transitländer auf den Seiten der zuständigen Behörden.
- Nimm die Unterlagen in Originalform mit und halte Kopien getrennt bereit.
Wer in Deutschland unterwegs ist, findet im Artikel Was ist der Cannabis-Ausweis für Patienten? Hinweise zu weiteren Dokumenten. Den Themenbereich fasst die Seite Medizinalcannabis zusammen.
Häufige Fragen
Darf ich Medizinalcannabis außerhalb des Schengen-Raums mitnehmen?
Das hängt vom Zielland und jedem Transitland ab. Das BfArM weist darauf hin, dass die nationalen Einreisebestimmungen gelten. Einige Länder beschränken die Mitnahme oder verbieten sie ganz. Für die Reise solltest du eine mehrsprachige, beglaubigte ärztliche Bescheinigung haben und die Regeln vorab prüfen.
Welche Bescheinigung brauche ich für eine Reise mit Medizinalcannabis?
Das BfArM empfiehlt für Reisen in andere Länder eine mehrsprachige, beglaubigte ärztliche Bescheinigung. Für Schengen-Staaten gilt eine Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens, die vor Reiseantritt beglaubigt werden muss. Lass dir die Form von deiner Praxis erklären.
Wer beglaubigt die Reisebescheinigung in Deutschland?
Für Schengen-Reisen beglaubigt die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle die Bescheinigung. Die Beglaubigung erfolgt auf Grundlage der ärztlichen Verschreibung. Wer zuständig ist, erfährst du bei deiner Praxis oder bei der Behörde deines Bundeslands.