Medizinalcannabis · Patientenrechte und Selbsthilfe

Welche Regeln gelten für Reisen außerhalb des Schengen-Raums?

Häufige Fragen

Darf ich Medizinalcannabis außerhalb des Schengen-Raums mitnehmen?

Das hängt vom Zielland und jedem Transitland ab. Das BfArM weist darauf hin, dass die nationalen Einreisebestimmungen gelten. Einige Länder beschränken die Mitnahme oder verbieten sie ganz. Für die Reise solltest du eine mehrsprachige, beglaubigte ärztliche Bescheinigung haben und die Regeln vorab prüfen.

Welche Bescheinigung brauche ich für eine Reise mit Medizinalcannabis?

Das BfArM empfiehlt für Reisen in andere Länder eine mehrsprachige, beglaubigte ärztliche Bescheinigung. Für Schengen-Staaten gilt eine Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens, die vor Reiseantritt beglaubigt werden muss. Lass dir die Form von deiner Praxis erklären.

Wer beglaubigt die Reisebescheinigung in Deutschland?

Für Schengen-Reisen beglaubigt die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle die Bescheinigung. Die Beglaubigung erfolgt auf Grundlage der ärztlichen Verschreibung. Wer zuständig ist, erfährst du bei deiner Praxis oder bei der Behörde deines Bundeslands.

Quellen

  1. BfArM: Reisen mit medizinischem Cannabis
  2. Gesetze im Internet: MedCanG (§ 5)

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