Anbauvereinigungen und Clubs · Gründung und Erlaubnis

Darf ein neuer Club schon vor der Erlaubnis werben?

Häufige Fragen

Darf ich als Gründungsgruppe Mitglieder werben, bevor die Erlaubnis da ist?

Nein, davon ist abzuraten. Nach § 6 KCanG ist Werbung für Anbauvereinigungen verboten, und der Wortlaut kennt keine Ausnahme für Clubs in Gründung. Ob ein einzelner Beitrittsaufruf kommerzielle Kommunikation im Sinne von § 1 Nr. 14 KCanG ist, hängt vom Einzelfall ab. Lass den Text vorher prüfen.

Gilt das Werbeverbot auch für Sponsoring durch Unternehmen?

Ja. § 6 KCanG verbietet jede Form des Sponsorings für Cannabis und für Anbauvereinigungen. Sponsoring ist jede Förderung mit Geld-, Sach- oder Dienstleistungen, die Konsum oder Weitergabe von Cannabis fördern soll; Förderungen im Verhältnis zwischen Club und Mitgliedern sind ausgenommen (§ 1 Nr. 15 KCanG).

Ist eine Website ohne Werbung für Sorten erlaubt?

Das Verbot in § 6 KCanG betrifft Werbung allgemein, nicht nur Sortenwerbung. Entscheidend ist, ob die Seite Konsum oder Weitergabe von Cannabis oder die Anbauvereinigung fördern soll. Eine neutrale Vorstellung ist etwas anderes als eine Seite, die Vorteile hervorhebt.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 1 auf gesetze-im-internet.de
  2. Konsumcannabisgesetz § 6 auf gesetze-im-internet.de
  3. Konsumcannabisgesetz § 23 auf gesetze-im-internet.de
  4. Konsumcannabisgesetz § 36 auf gesetze-im-internet.de
  5. Bundesgesundheitsministerium: FAQ zum Cannabisgesetz

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