Hilft die betriebliche Suchtberatung bei Cannabis am Arbeitsplatz?
Die betriebliche Suchtberatung kann Beschäftigten helfen, wenn Alkohol, Drogen oder Medikamente den Arbeitsalltag belasten. Ob dein Betrieb ein Angebot hat und ob es Cannabis einschließt, erfährst du meist über die Personalabteilung, den Betriebsrat oder die Vorgesetzten.
Was betriebliche Suchtberatung leistet
Die DHS beschreibt ein ausdifferenziertes Hilfesystem der betrieblichen Suchtkrankenhilfe. Im Betrieb befassen sich Beschäftigte, haupt-, nebenberuflich oder ehrenamtlich tätige Suchthelferinnen und Suchthelfer sowie Führungskräfte und Personalverantwortliche mit dem Thema. Als mögliche Maßnahmen nennt die DHS Prävention und Gesundheitsförderung, Betriebsvereinbarungen, Informationen und Schulungen, Früherkennung und erste Schritte, Intervention bei Suchtproblemen und die Vermittlung in weiterführende Hilfen.
Die DHS spricht von riskantem Konsum von Alkohol, illegalen Drogen oder Medikamenten. Cannabis nennt sie nicht gesondert. Ob dein Betrieb bei Cannabis berät, erfährst du dort. Frühzeitiges Ansprechen hilft nach der DHS, suchtbezogene Probleme in den Griff zu bekommen, und kann eine Chronifizierung des problematischen Konsums vermeiden.
Wer im Betrieb Ansprechpartner sein kann
Die DHS richtet ihre Informationen zu Sucht am Arbeitsplatz an diese Gruppen:
- Führungskräfte und Personalverantwortliche
- Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter
- Suchtbeauftragte und betriebliche Suchtkrankenhelferinnen und Suchtkrankenhelfer
- Ansprechpersonen im Betrieb
- Beschäftigte sowie Kolleginnen und Kollegen von Betroffenen
Auf der Website sucht-am-arbeitsplatz.de bietet die DHS nach eigenen Angaben Gesprächsleitfäden und Modelle aus der Praxis betrieblicher Suchtprävention an. Wie dein Betrieb die Aufgabe organisiert, fragst du in der Personalabteilung oder beim Betriebsrat.
Vertraulichkeit und Datenschutz im Betrieb
Die wichtigste Frage für viele Beschäftigte lautet: Erfährt mein Arbeitgeber davon? Die Antwort hängt vom Modell ab. Eine betriebliche Ansprechperson sollte Vertraulichkeit zusichern und erklären, welche Informationen sie weitergibt. Frag vor dem ersten Gespräch genau nach, was gespeichert wird und wer Zugriff hat.
Du musst im ersten Gespräch nicht alle Details nennen. Es reicht, die Situation zu beschreiben. Wenn du unsicher bist, kannst du außerhalb des Betriebs anonym Rat holen: DigiSucht beschreibt seine Cannabisberatung als anonym und kostenlos.
Wenn Cannabis die Arbeit gefährdet
Die DHS beschreibt, dass Suchtprobleme sich in sinkender Arbeitsleistung, Fehlern, häufigen Fehlzeiten und sogar Unfällen zeigen können. Nach drugcom sind bei Cannabis keine substantiellen Hirnschäden anzunehmen, doch die Hirnleistungsfähigkeit leidet mit zunehmender Dauer und Intensität des Konsums. Wer bei sich Fehler bemerkt, sollte nicht warten, bis ein Unfall passiert.
Im Straßenverkehr gilt ein eigener Grenzwert: Nach § 24a Absatz 1a des Straßenverkehrsgesetzes handelt ordnungswidrig, wer ein Kraftfahrzeug führt und dabei 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum hat. Maßgeblich ist der Wert zum Zeitpunkt der Fahrt, nicht der Zeitpunkt des Konsums. Das betrifft auch den Weg zur Arbeit. Einen Überblick über die Regeln bietet der Themenbereich Straßenverkehr.
Wie du den ersten Schritt gehst
Der erste Schritt ist ein Gespräch. Du kannst dich bei der Ansprechperson im Betrieb melden, bei der Personalabteilung nachfragen oder eine externe Beratungsstelle direkt kontaktieren. Hilfreich ist es, vorher zu notieren, was sich verändert hat und welche Hilfe du dir wünschst.
Die DHS nennt Arbeitnehmervertretungen als Zielgruppe ihrer Informationen zu Sucht am Arbeitsplatz. Bei Fragen zum Ablauf kannst du dort nachfragen. Einen Überblick über die Anlaufstellen bietet der Artikel Wo finde ich eine Suchtberatungsstelle für Cannabis?
Arbeitsrechtliche Fragen
Ob du bei Problemen mit dem Konsum arbeitsrechtliche Folgen fürchten musst, hängt vom Einzelfall ab und ist eine Frage für eine Fachperson mit Arbeitsrecht-Erfahrung, etwa eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wenn du dich in einem Gespräch überrumpelt fühlst, kannst du darum bitten, es zu unterbrechen und einen neuen Termin zu vereinbaren. Eine kurze Notiz über den Ablauf hilft dir, später zu wissen, was besprochen wurde.
Was Führungskräfte tun können
Die DHS nennt als Auffälligkeiten sinkende Arbeitsleistung, Fehler und häufige Fehlzeiten. Führungskräfte sollten das Gespräch sachlich führen und sich auf konkrete Beobachtungen stützen. Vermutungen über den Konsum sind schwierig, weil sie leicht falsch sein können. Diagnosen sollten sie nicht stellen. Die Aufgabe ist, den Weg zur Hilfe zu öffnen.
Nach der DHS müssen Führungskräfte gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes die Gefährdungen für ihre Beschäftigten ermitteln und beurteilen, auch die psychischer Belastung. Praxishilfen für Personalverantwortliche und Tipps für das Gespräch unter Kolleginnen und Kollegen stellt die DHS kostenfrei bereit.
Die DHS nennt Betriebsvereinbarungen als mögliche Maßnahme. Frag, ob es ein Konzept oder eine Vereinbarung gibt, in der steht, welche Stelle Auskunft gibt und wie Gespräche dokumentiert werden.
Was du jetzt tun kannst
Kläre zuerst, ob dein Betrieb eine Suchtberatung anbietet. Frag die Personalabteilung oder den Betriebsrat, ohne gleich persönliche Details zu nennen. Wenn es kein internes Angebot gibt, findest du in der Region externe Stellen. Wer schon im Betrieb Probleme hat, sucht das Gespräch früh. Die DHS sieht im frühzeitigen Ansprechen einen Weg, suchtbezogene Probleme in den Griff zu bekommen.
Häufige Fragen
Hilft die betriebliche Suchtberatung auch bei Cannabis?
Das hängt vom Betrieb ab. Die DHS beschreibt ein ausdifferenziertes System der betrieblichen Suchtkrankenhilfe und nennt riskanten Konsum von Alkohol, illegalen Drogen oder Medikamenten. Cannabis nennt sie nicht gesondert, frag deshalb in deinem Betrieb nach. Zu den Maßnahmen zählen Früherkennung, Intervention bei Suchtproblemen und die Vermittlung in weiterführende Hilfen.
Erfährt mein Arbeitgeber, dass ich die betriebliche Beratung nutze?
Das hängt vom Modell ab. Frag vor dem ersten Gespräch, welche Informationen weitergegeben werden und wer Zugriff hat. Du musst nicht alle Details nennen, um Rat zu bekommen. Außerhalb des Betriebs kannst du zum Beispiel über DigiSucht anonym beraten werden.