Eigenanbau zu Hause · Sicherung vor Kindern und Dritten

Wie sichert man die Wohnung bei Partys mit Jugendlichen?

Häufige Fragen

Ist Konsum auf einer Party mit Jugendlichen erlaubt?

Nein. Nach § 5 Abs. 1 KCanG ist der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren verboten. Ob Konsum in einem anderen Raum noch in unmittelbarer Gegenwart liegt, ist eine Frage des Einzelfalls.

Welche Strafe droht bei der Weitergabe an Jugendliche?

Nach § 34 Abs. 1 Nr. 7 KCanG wird das Ab- oder Weitergeben von Cannabis mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Gibt eine Person über 21 Jahren Cannabis an ein Kind oder einen Jugendlichen weiter, liegt nach § 34 Abs. 3 KCanG in der Regel ein besonders schwerer Fall mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor.

Wie schützt man den Anbauraum bei einer Party?

Der Raum bleibt verschlossen, der Schlüssel liegt außer Reichweite und Pflanzen oder Material liegen nicht offen herum. Nach § 10 KCanG ist der Zugriff Dritter durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, und dieser Schutz gilt auch während einer Party.

Quellen

  1. Gesetze im Internet: KCanG § 5 (Konsumverbote)
  2. Gesetze im Internet: KCanG § 34 (Strafvorschriften)
  3. Gesetze im Internet: KCanG § 10 (Schutzmaßnahmen im privaten Raum)
  4. Giftinformationszentrum-Nord (Göttingen)
  5. Sucht & Drogen Hotline
  6. Gesetze im Internet: KCanG § 36 (Bußgeldvorschriften)

Passend dazu

Über The Cherry berichten unter anderem die Medien weiter oben. Alle Beiträge findest du auf der Presseseite.