Wie sichert man die Wohnung bei Partys mit Jugendlichen?
Eine Party mit Jugendlichen verlangt beim Eigenanbau besondere Aufmerksamkeit. Der Konsum in ihrer Gegenwart ist nach § 5 KCanG verboten, und Cannabis darf nicht an Jugendliche abgegeben oder weitergegeben werden. Wer Cannabis an Jugendliche weitergibt, begeht eine Straftat. Die Wohnung zu sichern bedeutet deshalb vor allem, den Zugang zum Anbauraum zu schützen und Abgaben schon im Vorfeld auszuschließen.
Die rechtlichen Grenzen
Nach § 5 KCanG ist der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren verboten. Auf einer Party mit Jugendlichen gilt das ohne Ausnahme. Ob Konsum im Nebenraum noch in unmittelbarer Gegenwart liegt, ist eine Frage des Einzelfalls.
Die Weitergabe ist strenger geregelt. Nach § 34 Abs. 1 Nr. 7 KCanG wird das Ab- oder Weitergeben von Cannabis mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Gleiches gilt nach Nr. 8 und 9 für das Überlassen zum unmittelbaren Verbrauch und das Verabreichen. Gibt eine Person über 21 Jahren Cannabis an ein Kind oder einen Jugendlichen weiter, überlässt es oder verabreicht es, liegt nach § 34 Abs. 3 KCanG in der Regel ein besonders schwerer Fall vor. Dafür gilt eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Eine Mengengrenze nennt das Gesetz dafür nicht.
Der Anbauraum bleibt tabu
Jugendliche dürfen keinen Zugang zu Pflanzen und Material haben. Nach § 10 KCanG sind Cannabis und Vermehrungsmaterial am Wohnsitz durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff Dritter zu schützen, insbesondere vor Kindern und Jugendlichen. Der Raum bleibt deshalb verschlossen, und der Schlüssel liegt außer Reichweite. Auch wenn die Party in der Wohnung stattfindet, gilt diese Pflicht weiter.
Plane die Wege so, dass Gäste nicht an den Raum kommen. Ein verschlossener Flur oder eine klare Trennung der Räume hilft. Der Beitrag Wie kontrolliert man den Zugang zu einem abschließbaren Anbauraum? erklärt die Grundlagen der Kontrolle.
Vor der Party: Absprache und Vorbereitung
Vor der Party solltest du klären, wer kommt, wie viele Gäste erwartet werden und welche Regeln gelten. Die Absprache mit allen Erwachsenen im Haushalt gehört dazu. Eine kurze Checkliste hilft:
- Der Anbauraum ist verschlossen und der Schlüssel verwahrt
- Pflanzen und Material liegen nicht offen herum
- Es gibt keinen Konsum in Gegenwart Minderjähriger
- Keine Abgabe und keine Weitergabe an Gäste
- Eine Ansprechperson ist für Notfälle erreichbar
Der Beitrag Wie spricht man den Anbau im Haushalt vorab ab? zeigt, wie du die Absprache im Haushalt festhältst.
Während der Party: Verantwortung als Gastgeber
Als Gastgeber trägst du Verantwortung für das, was in der Wohnung geschieht. Das bedeutet nicht, jeden Schritt zu überwachen, wohl aber, den Ablauf im Blick zu behalten. Wenn Gäste sich unbefugt im Flur oder in der Nähe des Raums aufhalten, sprich sie freundlich an und erkläre die Grenze. Eine klare Ansage wirkt meist besser als eine lange Diskussion.
Achte besonders auf Gäste, die jünger wirken als andere. Wenn du unsicher bist, frag nach dem Alter, bevor Cannabis in der Nähe ist. Wer hier nachlässt, riskiert, dass Jugendliche Zugang zu Dingen bekommen, die sie nicht bekommen dürfen.
Nach der Party: Kontrolle und Ruhe
Nach der Party kontrollierst du den Raum, die Schlüssel und die Ablagen. Lass dir Zeit für diese Kontrolle, auch wenn du müde bist. Eine kurze Prüfung zeigt, ob etwas fehlt oder ob ein Gast sich an der Tür zu schaffen gemacht hat. Notiere Auffälligkeiten, damit du sie bei Bedarf besprechen kannst.
Wenn etwas passiert
Wenn ein Jugendlicher Cannabis konsumiert hat oder ein Notfall eintritt, zählt schnelles Handeln. Bei Atemnot, Krampfanfall oder Bewusstlosigkeit wählst du sofort den Notruf. Bei Verdacht auf eine Vergiftung berät das Giftinformationszentrum-Nord in Göttingen rund um die Uhr unter 0551 19240. Informiere danach die Eltern, sofern das möglich ist, und halte fest, was passiert ist.
Der Beitrag Was tun, wenn ein Kind Pflanzenteile in den Mund nimmt? zeigt die Schritte bei Kindern, die Hinweise gelten sinngemäß auch hier.
Nach der Party: Auswertung im Haushalt
Eine kurze Besprechung nach der Party hilft, Lücken zu finden. Frag die Mitbewohnenden, ob ihnen etwas aufgefallen ist, etwa offene Türen, Gäste im Flur oder Fragen von Jugendlichen zum Anbau. Solche Hinweise sind wertvoll, weil sie zeigen, wo die nächste Absprache ansetzen sollte.
Wenn du bemerkst, dass ein Jugendlicher bei der Party Zugang zu Material hatte, handle sofort. Verschließe den Raum, prüfe alle Ablagen und sprich mit den Erwachsenen, die für die Sicherung verantwortlich sind. Eine schnelle Reaktion begrenzt den Schaden und zeigt, dass die Regeln ernst genommen werden.
Ein Plan für den Abend
Ein kurzer Plan für den Abend hilft, den Überblick zu behalten. Lege fest, wer an der Tür steht, wer den Schlüssel verwahrt und wer für Notfälle erreichbar ist. Schreibe die Namen auf und verteile die Aufgaben vorab. Wer so vorbereitet ist, muss im Ernstfall nicht überlegen, wer zuständig ist.
Plane außerdem einen Bereich für Gäste ein, der vom Anbauraum getrennt ist. So bleiben Gäste in den vorgesehenen Bereichen.
Gäste, die nicht eingeladen waren
Manchmal kommen Personen, die niemand eingeladen hat. Dann gilt die gleiche Grenze wie sonst: Der Anbauraum bleibt tabu, und Cannabis wird nicht weitergegeben. Bitte die Person höflich, die Wohnung zu verlassen. Bei Konflikten wende dich an die Person, die im Haushalt Verantwortung trägt.
Was du jetzt tun kannst
Besprich den Ablauf vorab mit allen Erwachsenen im Haushalt und legt eine Ansprechperson für den Abend fest. Prüfe den Raum und die Schlüssel vor der Party und nach der Party. Bei Fragen zum eigenen Konsum erreichst du die Sucht & Drogen Hotline unter 01806 313031.
Häufige Fragen
Ist Konsum auf einer Party mit Jugendlichen erlaubt?
Nein. Nach § 5 Abs. 1 KCanG ist der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren verboten. Ob Konsum in einem anderen Raum noch in unmittelbarer Gegenwart liegt, ist eine Frage des Einzelfalls.
Welche Strafe droht bei der Weitergabe an Jugendliche?
Nach § 34 Abs. 1 Nr. 7 KCanG wird das Ab- oder Weitergeben von Cannabis mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Gibt eine Person über 21 Jahren Cannabis an ein Kind oder einen Jugendlichen weiter, liegt nach § 34 Abs. 3 KCanG in der Regel ein besonders schwerer Fall mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor.
Wie schützt man den Anbauraum bei einer Party?
Der Raum bleibt verschlossen, der Schlüssel liegt außer Reichweite und Pflanzen oder Material liegen nicht offen herum. Nach § 10 KCanG ist der Zugriff Dritter durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, und dieser Schutz gilt auch während einer Party.