Straßenverkehr · Kontrolle und Folgen

Darf man nach einer Kontrolle selbst weiterfahren?

Häufige Fragen

Darf ich nach einer Polizeikontrolle mit Cannabis selbst weiterfahren?

Nach Cannabiskonsum solltest du nicht selbst fahren. Ob die Polizei dich weiterfahren lässt, entscheidet sie in der konkreten Situation, und ihre Anweisungen sind zu befolgen (§ 36 StVO). Jede Fahrt mit 3,5 ng/ml THC oder mehr im Blutserum ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 1a StVG. Sicherer ist eine Heimfahrt mit Bahn, Taxi oder einer nüchternen Person.

Darf ich mein Auto nach einer Kontrolle einer anderen Person übergeben?

Ob das im Einzelfall zulässig ist und das Verfahren beeinflusst, hängt von den Umständen ab. Entscheidend ist in jedem Fall, dass die Person am Steuer nüchtern ist und eine gültige Fahrerlaubnis hat. Bei Unsicherheit frag vor dem Handeln eine Anwältin oder einen Anwalt für Verkehrsrecht.

Quellen

  1. Straßenverkehrsgesetz § 24a (Gesetzestext)
  2. Straßenverkehrsgesetz § 25 (Gesetzestext)
  3. Fahrerlaubnis-Verordnung § 13a (Gesetzestext)
  4. Straßenverkehrs-Ordnung § 36 (Gesetzestext)

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