Medizinalcannabis · Kostenübernahme durch Krankenkassen

Was gilt als Standardtherapie vor Cannabis?

Häufige Fragen

Muss ich vor einer Cannabis-Verordnung andere Therapien ausprobiert haben?

Nach § 31 Abs. 6 SGB V darf eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung stehen oder im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung der Vertragsärztin oder des Vertragsarztes nicht anwendbar sein. Ob das bei dir zutrifft, beurteilen Praxis und Kasse. Dokumentiere alle bisherigen Behandlungen mit Dauer und Wirkung.

Was gehört in die Übersicht über bisherige Behandlungen?

Notiere Medikamente oder Therapien mit Zeitraum, Dosierung, Wirkung und Nebenwirkungen. Ergänze den Grund für Absetzen oder Umstellen und lege Rezepte oder Arztbriefe bei. So wird der Verlauf für Praxis und Krankenkasse nachvollziehbar.

Quellen

  1. SGB V § 31 Arzneimittel
  2. BfArM: Medizinisches Cannabis
  3. BDCan: GKV-Kostenübernahme, aktueller Stand
  4. StVG § 24a

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