Medizinalcannabis · Kostenübernahme durch Krankenkassen

Was regelt die Einigung zwischen KBV und Krankenkassen?

Häufige Fragen

Was regelt die Einigung zwischen KBV und Krankenkassen?

Laut Krautinvest (20.08.2026) ging es um die Frage, ob Extrakte weiter zulasten der Kassen verordnet werden können, wenn kein passendes Fertigarzneimittel vorliegt. Die KBV hat ihre Auslegung inzwischen geändert, der GKV-Spitzenverband bleibt laut Bericht bei der früheren Position.

Was soll ich meine Praxis zu Extrakten fragen?

Frag, welche Auslegung des Therapieversuchs für deine Verordnung gilt, ob die Verordnung mit der Kasse abgestimmt wird und welche Begründung in den Antrag kommt. Notiere die Antworten mit Datum.

Quellen

  1. Krautinvest, 20.08.2026: KBV will Verordnung von Extrakten erneut erschweren
  2. KBV: Cannabisarzneimittel
  3. KBV Praxisnachricht vom 30.07.2026: Cannabisblüten nicht mehr verordnungsfähig
  4. SGB V § 31 Arzneimittel
  5. BDCan: GKV-Kostenübernahme, aktueller Stand
  6. SGG § 84 Widerspruchsfrist

Passend dazu

Über The Cherry berichten unter anderem die Medien weiter oben. Alle Beiträge findest du auf der Presseseite.