Wie wirkt sich ein früher Einstieg auf die Zukunft aus?
Ein früher Einstieg in den Cannabiskonsum kann Konzentration und Gedächtnis beeinträchtigen und im schlimmsten Fall den Schul- oder Berufsabschluss gefährden. Der Grund liegt in der Entwicklung des Gehirns: Das junge Gehirn befindet sich in einer wichtigen Entwicklungsphase, und Cannabis kann diese Entwicklung stören. Wie stark das Risiko ausfällt, hängt nach Angaben der Präventionsseite cannabispraevention.de vom Alter der konsumierenden Person und von der Konsumhäufigkeit ab.
Was heißt früher Einstieg?
Früher Einstieg meint hier Konsum vor dem 18. Geburtstag. Ab 18 Jahren ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis erlaubt (§ 3 Abs. 1 KCanG). Dass die Grenze bei 18 liegt, heißt nicht, dass ein Konsum davor ohne Folgen bleibt. Junge Menschen sind laut Prävention besonders gefährdet.
Was passiert im jungen Gehirn?
Die Präventionsseite beschreibt das junge Gehirn als Organ in einer wichtigen Entwicklungsphase. THC stört nach Angaben derselben Seite die Reifeprozesse im Gehirn. Eine Auswertung, die auf drugcom.de vorgestellt wird, beschreibt Hirnveränderungen bei Personen, die vor dem Alter von 18 Jahren mit dem Kiffen begonnen hatten. Der Zusammenhang ist laut drugcom noch nicht vollständig geklärt. Ob sich das Gehirn Jugendlicher nach einer Pause wieder erholt, ist ebenfalls nicht abschließend geklärt.
Wichtig ist die Einordnung: Hier geht es um Zusammenhänge in Gruppen. Nach cannabispraevention.de gilt: Je länger und öfter man kifft und je jünger man ist, desto größer ist das gesundheitliche Risiko.
Schule, Ausbildung und Gedächtnis
Die Präventionsseite nennt die Konzentration als Beispiel: Häufiges Kiffen stört sie, und daraus können Probleme in Schule und Ausbildung entstehen. Im schlimmsten Fall ist der Schul- oder Berufsabschluss gefährdet, weil das Gedächtnis viel schlechter funktioniert.
Das drugcom-Drogenlexikon nennt überzeugende Belege dafür, dass der frühe Einstieg in den Konsum nachhaltige Beeinträchtigungen der kognitiven Leistungsfähigkeit zur Folge hat. Ob darüber hinaus kleine Beeinträchtigungen bleiben, die auf dauerhafte Hirnschädigungen zurückgehen, ist dort als wissenschaftlich noch nicht eindeutig geklärt beschrieben. Gleichzeitig zeigt eine Studie mit 88 Teilnehmenden zwischen 16 und 25 Jahren, dass sich die Merkfähigkeit schon in der Woche nach dem letzten Konsum verbesserte. Wie dauerhaft diese Veränderungen sind, ist laut drugcom offen.
- Konzentration: Sie leidet bei häufigem Konsum, und daraus folgen Probleme im Unterricht oder in der Ausbildung.
- Leistungsfähigkeit: Nach einem frühen Einstieg sind Beeinträchtigungen der kognitiven Leistungsfähigkeit laut drugcom-Lexikon nachhaltig.
- Erholung: Die Merkfähigkeit kann sich nach dem Aufhören verbessern, die Dauer dieser Verbesserung ist aber offen.
Psyche: Psychose und Stimmung
Das drugcom-Drogenlexikon beschreibt, dass es noch nicht als zweifelsfrei belegt gilt, ob Cannabis dauerhafte Psychosen auslösen kann. In der Forschung mehren sich aber die Hinweise, dass es zwar keine eigenständige Cannabis-Psychose gibt, Cannabis aber Auslöser einer bislang verborgenen Schizophrenie sein kann. Eine auf drugcom vorgestellte Auswertung nennt für 12- bis 19-Jährige bei Konsum ein 11-mal höheres Risiko für eine psychotische Störung. Solche Zahlen beschreiben einen statistischen Zusammenhang und beweisen nicht, dass Cannabis die Störung verursacht. Wer eine angeborene Neigung zu einer Psychose hat, bei dem könnten nach Angaben von cannabispraevention.de schon geringe Mengen Cannabis ausreichen.
Was das Gesetz für Jugendliche regelt
Das Konsumcannabisgesetz setzt Grenzen, die junge Menschen direkt betreffen. Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen ist verboten (§ 5 Abs. 1 KCanG). Auf Schulgelände und auf Kinderspielplätzen ist öffentlicher Konsum verboten, ebenso in Kinder- und Jugendeinrichtungen und auf öffentlich zugänglichen Sportstätten, jeweils auch in deren Sichtweite (§ 5 Abs. 2). Mitglied in einer Anbauvereinigung kann nur werden, wer 18 Jahre alt ist (§ 16 Abs. 1).
Abgeben oder Weitergeben von Cannabis steht unter Strafe (§ 34 KCanG). Für besonders schwere Fälle sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Als Regelbeispiel nennt es die Weitergabe an ein Kind oder einen Jugendlichen durch eine Person über 21 Jahre.
Warum die Forschung vorsichtig bleibt
Viele Studien zeigen Zusammenhänge, aber nicht immer Ursachen. Das liegt oft daran, dass Familie, Freundeskreis und andere Einflüsse schwer herauszurechnen sind. Eine Studie zum frühen Konsum berücksichtigte laut drugcom zwar die Familienverhältnisse, nicht aber die Freundeskreise. Das ist ein Grund, Ergebnisse nicht als endgültiges Urteil zu lesen.
Was du heute tun kannst
Ein früher Einstieg lässt sich nicht rückgängig machen. Was du ändern kannst, ist der weitere Verlauf. Diese Schritte helfen im Alltag:
- Beobachte, wie oft und in welchen Situationen du konsumierst. Ein Konsumtagebuch reicht dafür.
- Achte auf Schule, Ausbildung und Schlaf. Wenn Lernen oder Konzentration nachlassen, nimm das ernst.
- Sprich mit einer Vertrauensperson oder einer Beratungsstelle, bevor sich Probleme festsetzen.
- Bei Fragen erreichst du die Sucht & Drogen Hotline unter 01806 313031 (täglich 8 bis 24 Uhr, kostenpflichtig, Gebühr pro Anruf). Auf drugcom.de gibt es außerdem einen Cannabis-Check zur Selbsteinschätzung.
Weiterlesen
Wenn du wissen willst, wie du Gewohnheit von Abhängigkeit unterscheidest, hilft der Artikel zur Gewohnheit beim Cannabiskonsum. Eine Übersicht zu allen Themen des Bereichs findest du in der Kategorie Prävention und Jugendschutz.
Häufige Fragen
Wie wirkt sich ein früher Cannabiskonsum auf das Gedächtnis aus?
Das drugcom-Drogenlexikon nennt überzeugende Belege für nachhaltige Beeinträchtigungen der kognitiven Leistungsfähigkeit bei frühem Einstieg. Eine Studie mit jungen Erwachsenen zeigte, dass sich die Merkfähigkeit schon in der Woche nach dem letzten Konsum verbesserte. Wie dauerhaft diese Verbesserung ist, bleibt offen.
Ab wann darf man Cannabis besitzen?
Ab 18 Jahren ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis erlaubt (§ 3 Abs. 1 KCanG). Für Jüngere gilt diese Erlaubnis nicht. Außerdem ist der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen verboten. Bei Fragen zu einer konkreten Situation hilft eine Beratungsstelle.
Wo bekomme ich Hilfe, wenn ich mir Sorgen um meinen Konsum mache?
Die Sucht & Drogen Hotline erreichst du unter 01806 313031 (täglich 8 bis 24 Uhr, kostenpflichtig, Gebühr pro Anruf). Auf drugcom.de findest du Informationen und einen Cannabis-Check zur Selbsteinschätzung. Eine Suchtberatungsstelle vor Ort hilft bei den nächsten Schritten. Du musst nicht warten, bis Schule oder Ausbildung schon leiden.
Quellen
- cannabispraevention.de: Gefahren für Jugendliche
- cannabispraevention.de: Langfristige Risiken und Sucht
- cannabispraevention.de: Häufige Fragen
- drugcom.de: Drogenlexikon Cannabis
- drugcom.de: Cannabis stört die Hirnentwicklung Jugendlicher
- drugcom.de: Gedächtnis erholt sich bei Abstinenz vom Kiffen
- drugcom.de: Jugendliche mit Cannabiskonsum haben erhöhtes Psychoserisiko
- Konsumcannabisgesetz § 3
- Konsumcannabisgesetz § 5
- Konsumcannabisgesetz § 16
- Konsumcannabisgesetz § 34
- BIÖG: Sucht & Drogen Hotline