Darf man während der MPU die Haare färben?
Darf man während der MPU die Haare färben? Ein Verbot steht in den §§ 11, 13a und 14 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und in Anlage 4a nicht. Die Frage hat trotzdem Gewicht, wenn im Verfahren eine Haarprobe als Abstinenzbeleg dient. Dann hängt die Antwort davon ab, was das Labor und die Begutachtungsstelle für diese Probe verlangen. Dieser Beitrag zeigt, wie du das vor dem Termin klärst.
Warum Haare bei der MPU eine Rolle spielen können
Ob überhaupt eine Haarprobe verlangt wird, steht nicht im Gesetz. Die Fahrerlaubnisbehörde legt in der Anordnung die Fragen für das Gutachten fest (§ 11 Abs. 6 Satz 1 FeV). Braucht die Eignung Abstinenzbelege, dürfen nach Anlage 4a Nr. 6 Buchstabe b nur Belege von Stellen anerkannt werden, bei denen Terminvergabe, Identitätskontrolle und Probenentnahme gesichert sind. In welcher Form der Beleg erbracht wird, besprichst du mit der Behörde und der Stelle. Mehr zur Probe selbst steht im Beitrag Wie weit zurück weist eine Haarprobe Cannabis nach?
Färben ist eine chemische Behandlung des Haares. Labore fragen deshalb nach Färben, Blondieren, Dauerwelle oder Glätten, weil solche Behandlungen die Auswertung betreffen können. Ob und wie stark, hängt von Verfahren, Mittel und Labor ab. Eine pauschale Aussage in die eine oder andere Richtung wäre nicht seriös.
Wen du fragen solltest
Die verlässlichste Auskunft kommt von zwei Stellen: vom Labor, das die Probe auswertet, und von der Begutachtungsstelle, die den Beleg anerkennen soll. Viele Labore haben ein Merkblatt. Diese Hinweise sind für dich verbindlicher als Erfahrungsberichte aus Foren. Stelle diese Fragen und halte die Antworten schriftlich fest:
- Wird in meinem Verfahren eine Haarprobe untersucht?
- Welcher Zeitraum soll damit abgedeckt werden?
- Welche Behandlungen (Färben, Tönen, Blondieren, Dauerwelle, Glätten) meldet das Labor, und ab wann?
- Wie lange nach einer Behandlung ist eine Probe aus Sicht des Labors frühestens aussagekräftig?
- Gilt ein Haarschnitt als meldepflichtig, und wie wird er vermerkt?
Warum du nicht allein entscheiden solltest
Viele Betroffene beantworten die Frage selbst. Sie färben nicht mehr oder färben bewusst kurz vor der Probe. Beides kann Rückfragen auslösen. Wer eine Behandlung nicht angibt, macht die Auswertung schwerer nachvollziehbar. Ein Gutachten muss nach Anlage 4a Nr. 2 Buchstabe a nachvollziehbar und nachprüfbar sein, dazu gehören vollständige Angaben zur Probe.
Ein erfundenes Beispiel: Jemand färbt die Haare drei Wochen vor dem Termin und erwähnt es nicht. Im Labor fällt die Behandlung auf, die Stelle fragt nach, und der Termin verzögert sich. Hätte die Person vorher gefragt, wäre eine Lösung vor dem Termin möglich gewesen.
Was du dem Labor mitteilen solltest
- Alle Färbungen, Blondierungen und Dauerwellen mit Datum
- Verwendete Produkte, soweit bekannt
- Andere Behandlungen, die das Haar verändern
- Fragen zur Wirkung auf die Probe
Die Angaben sollten vollständig und schriftlich sein. So lässt sich später nachvollziehen, was gemacht wurde und was das Labor empfohlen hat.
Was die Begutachtungsstelle erwartet
Die Untersuchung ist anlassbezogen (Anlage 4a Nr. 1 Buchstabe a) und betrifft nur Eigenschaften und Verhaltensweisen, die für die Kraftfahreignung von Bedeutung sind (Nr. 1 Buchstabe b). Vor der Untersuchung muss der Gutachter dich über Gegenstand und Zweck aufklären (Nr. 1 Buchstabe d). Nutze das, um Fragen zur Haarprobe zu stellen. Offene Angaben zu Behandlungen sparen Zeit und Rückfragen.
Wenn du die Haare schon verändert hast
Sprich das offen mit dem Labor und der Begutachtungsstelle an, bevor die Probe abgegeben wird. Frag, wie die Behandlung vermerkt wird und ob ein späterer Termin sinnvoll ist. Eine Beratung kann helfen, die nächsten Schritte zu planen. Verlass dich bei einer so wichtigen Frage nicht auf Erfahrungsberichte im Netz, auch wenn sie verständlich geschrieben sind. Sie ersetzen keine Auskunft der Stelle, die die Probe auswertet.
Was du jetzt tun kannst
Wenn du einen MPU-Termin hast, kläre die Haarfrage schriftlich mit dem Labor und der Begutachtungsstelle, bevor du etwas veränderst. Dokumentiere die Antworten mit Datum und halte dich an sie. Zur Vorbereitung insgesamt lies Lohnt sich eine MPU-Vorbereitung oder ein Beratungskurs?, zur Probe selbst Haaranalysen bei der MPU. Weitere Themen findest du im Bereich Straßenverkehr.
Häufige Fragen
Darf man vor einer MPU die Haare färben?
Ein Verbot steht in den §§ 11, 13a, 14 FeV und in Anlage 4a nicht. Entscheidend ist, ob eine Haarprobe untersucht wird und wie das Labor mit Behandlungen umgeht. Frag das Labor und die Begutachtungsstelle vor dem Termin und halte die Antworten schriftlich fest.
Warum fragen Labore nach Färben und Blondieren?
Färben ist eine chemische Behandlung des Haares. Je nach Mittel und Verfahren kann sie die Auswertung betreffen. Deshalb verlangen Labore Angaben zu Behandlungen. Wie sie im Einzelfall wirken, beantwortet das Labor.
Was tue ich, wenn ich die Haare kurz vor dem Termin verändert habe?
Sprich das offen mit dem Labor und der Begutachtungsstelle an, bevor die Probe abgegeben wird. Lass dir schriftlich bestätigen, wie die Behandlung vermerkt wird. Bei Unsicherheit hilft eine Beratung oder eine Anwältin oder ein Anwalt für Verkehrsrecht.