Wie ist die Rechtslage in Österreich?
In Österreich ist Cannabis anders geregelt als in Deutschland. Die Cannabispflanze unterliegt dem Suchtmittelgesetz (SMG), und der Anbau zur Gewinnung von Suchtgift ist verboten. Das ist der wichtigste Unterschied zum deutschen Konsumcannabisgesetz, das Eigenanbau in engen Grenzen erlaubt. Stand der Quelle: geltende Fassung des Suchtmittelgesetzes im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Abruf vom 26.10.2026.
Cannabis im Suchtmittelgesetz
Das österreichische Suchtmittelgesetz erklärt in § 2 Abs. 4, dass Mohnstroh und die Cannabispflanze den Beschränkungen des Gesetzes unterliegen. Die Pflanze selbst ist also reguliert, bevor ein Produkt daraus entsteht. Wer Pflanzen züchtet, bewegt sich damit von Beginn an im Geltungsbereich des Gesetzes.
Besitz und Erwerb nach § 27 SMG
Nach § 27 Abs. 1 SMG ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen, wer vorschriftswidrig Suchtgift erwirbt, besitzt, erzeugt, befördert, einführt, ausführt oder einem anderen anbietet, überlässt oder verschafft. Dasselbe gilt für den Anbau der Cannabispflanze zum Zweck der Suchtgiftgewinnung. Begeht jemand die Straftat ausschließlich zum persönlichen Gebrauch, sieht § 27 Abs. 2 SMG Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen vor. Wie diese Vorschriften auf einen konkreten Fall anzuwenden sind, entscheiden Behörden und Gerichte. Das SMG enthält weitere Regeln, etwa zu größeren Mengen. Eine Einordnung des Einzelfalls ist Sache einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts.
Anbauverbot und seine Ausnahmen
Nach § 6 Abs. 2 SMG ist der Anbau von Pflanzen zur Gewinnung von Suchtgift verboten. Ausnahmen gibt es für Forschung und für die Herstellung von Arzneimitteln. Für den Anbau von Cannabis für Arzneimittel bestimmt § 6a Abs. 1 SMG, dass nur die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) Cannabis für Arzneimittel anbauen darf.
Anzeige bei Straftaten zum Eigengebrauch
Eine Besonderheit findet sich in § 13 Abs. 2a SMG. Dort geht es um Straftaten, die ausschließlich für den eigenen persönlichen Gebrauch oder den persönlichen Gebrauch eines anderen begangen wurden. Für diese Fälle geht die Anzeige an die Bezirksverwaltungsbehörde und nicht an die Staatsanwaltschaft. Was daraus im Einzelfall folgt, hängt von den Umständen ab. Gerichte und Behörden entscheiden im Einzelfall.
Medizinisches Cannabis im Vergleich
In Deutschland darf Cannabis zu medizinischen Zwecken nur von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden. Die Abgabe an Endverbraucher erfolgt nur in einer Apotheke gegen Vorlage der Verschreibung (§ 3 MedCanG). In Österreich liegt der Anbau für Arzneimittel bei der AGES. Beide Länder verbinden Medizin also mit staatlicher Kontrolle, nur an unterschiedlichen Stellen.
Der Vergleich in der Übersicht
| Thema | Deutschland | Österreich |
|---|---|---|
| Eigenanbau | Bis zu drei Pflanzen gleichzeitig am Wohnsitz (§ 3 Abs. 2, § 9 KCanG) | Anbau zur Gewinnung von Suchtgift verboten, Ausnahmen für Forschung und Arzneimittel (§ 6 Abs. 2 SMG) |
| Besitz | Bis 25 Gramm ab 18 Jahren (§ 3 Abs. 1 KCanG), am Wohnsitz insgesamt bis 50 Gramm (§ 3 Abs. 2 KCanG) | Besitz ohne Berechtigung ist nach § 27 SMG strafbar |
| Medizinischer Anbau | Verschreibung nur durch Ärztinnen und Ärzte, Abgabe nur in der Apotheke (§ 3 MedCanG) | Anbau nur durch die AGES (§ 6a Abs. 1 SMG) |
Begriffe, die oft verwechselt werden
- Suchtgift: der Begriff, den das österreichische Gesetz für die erfassten Stoffe verwendet.
- Bezirksverwaltungsbehörde: die Verwaltungsbehörde auf Bezirksebene, an die in den genannten Fällen die Anzeige geht.
- AGES: die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH.
Was der Unterschied für Konsumierende bedeutet
Wer in Deutschland Cannabis im Rahmen des Konsumcannabisgesetzes besitzt, verändert seine Lage mit einem Umzug oder einer Reise nach Österreich grundlegend. Der Besitz, der hier unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist, wird in Österreich nach dem Suchtmittelgesetz beurteilt. Eigenanbau, der in Deutschland an enge Vorgaben gebunden ist, ist in Österreich verboten, soweit er auf die Gewinnung von Suchtgift zielt. Wer umzieht, sollte die Regeln des neuen Wohnorts kennen, bevor er Cannabis besitzt oder anbaut.
Gesundheit und Beratung
Unabhängig von der Rechtslage bleibt der Gesundheitsschutz das wichtigste Thema. Nach Angaben des BIÖG ist das Gehirn junger Menschen in einer wichtigen Entwicklungsphase, und Cannabis kann diese Entwicklung beeinflussen. Ungefähr eine von acht Personen, die Cannabis konsumieren, wird abhängig. Diese Risiken gelten in Österreich genauso wie in Deutschland. Wer sich Sorgen um den eigenen Konsum macht, muss nicht auf eine Krise warten. In Deutschland erreichst du die Sucht & Drogen Hotline unter 01806 313031. Für Beratung in Österreich wendest du dich an örtliche Beratungsstellen.
Typische Missverständnisse
Ein häufiger Irrtum ist, dass eine deutsche Regel im Nachbarland sinngemäß gilt. Jedes Land wendet sein eigenes Recht an, und die Vorschriften in Österreich stehen im Suchtmittelgesetz. Wer dort lebt oder reist, orientiert sich deshalb an diesen Regeln und nicht an der deutschen Rechtslage. Das RIS zeigt die jeweils geltende Fassung des Gesetzes.
Was Reisende und Bewohner wissen sollten
Das Konsumcannabisgesetz gilt nur in Deutschland. Die Besitz- und Anbauregeln aus Deutschland lassen sich nicht auf Österreich übertragen.
- Vor einer Reise die aktuelle Rechtslage im RIS prüfen.
- Bei einer Anzeige in Österreich eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt hinzuziehen.
- Bei Fragen zur Gesundheit eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen.
Mehr zum Vergleich mit anderen Ländern steht im Beitrag Welche Länder haben Cannabis legalisiert?. Die internationalen Vorgaben erklärt der Beitrag zu den UN-Drogenabkommen. Wie ein anderes Land seinen Markt aufgebaut hat, zeigt der Beitrag zu Uruguay.
Häufige Fragen
Ist Eigenanbau von Cannabis in Österreich erlaubt?
Nach § 6 Abs. 2 des Suchtmittelgesetzes ist der Anbau von Pflanzen zur Gewinnung von Suchtgift verboten. Ausnahmen gelten für Forschung und Arzneimittelherstellung. Eine Erlaubnis wie die deutsche Regel für bis zu drei Pflanzen ist daraus nicht ableitbar.
Darf man in Österreich Cannabis besitzen?
Nach § 27 SMG ist zu bestrafen, wer vorschriftswidrig Suchtgift besitzt. Bei Taten ausschließlich zum persönlichen Gebrauch sieht das Gesetz einen niedrigeren Strafrahmen vor (Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe). Für den Einzelfall ist eine Rechtsberatung der richtige Weg.
Gilt die deutsche Besitzgrenze von 25 Gramm auch in Österreich?
Nein. Die Grenze von 25 Gramm nach dem Konsumcannabisgesetz gilt nur in Deutschland. In Österreich richtet sich die Rechtslage nach dem Suchtmittelgesetz.