Politik und Forschung · Regelungen im Ausland

Wie ist die Rechtslage in Österreich?

Häufige Fragen

Ist Eigenanbau von Cannabis in Österreich erlaubt?

Nach § 6 Abs. 2 des Suchtmittelgesetzes ist der Anbau von Pflanzen zur Gewinnung von Suchtgift verboten. Ausnahmen gelten für Forschung und Arzneimittelherstellung. Eine Erlaubnis wie die deutsche Regel für bis zu drei Pflanzen ist daraus nicht ableitbar.

Darf man in Österreich Cannabis besitzen?

Nach § 27 SMG ist zu bestrafen, wer vorschriftswidrig Suchtgift besitzt. Bei Taten ausschließlich zum persönlichen Gebrauch sieht das Gesetz einen niedrigeren Strafrahmen vor (Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe). Für den Einzelfall ist eine Rechtsberatung der richtige Weg.

Gilt die deutsche Besitzgrenze von 25 Gramm auch in Österreich?

Nein. Die Grenze von 25 Gramm nach dem Konsumcannabisgesetz gilt nur in Deutschland. In Österreich richtet sich die Rechtslage nach dem Suchtmittelgesetz.

Quellen

  1. RIS, Suchtmittelgesetz (geltende Fassung)
  2. Konsumcannabisgesetz § 3, Besitz
  3. Konsumcannabisgesetz § 9, Eigenanbau
  4. Medizinal-Cannabisgesetz § 3, Verschreibung
  5. BIÖG, Gefahren für Jugendliche

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