Welche Länder haben Cannabis legalisiert?
Welche Länder Cannabis legalisiert haben, hängt davon ab, was man unter Legalisierung versteht. Manche Länder regeln Verkauf und Produktion, andere dulden den Verkauf, wieder andere erlauben nur befristete Pilotversuche oder Eigenanbau. Dieser Überblick ordnet einige Modelle nach amtlichen Quellen und je einer Fachquelle, erklärt die Begriffe und zeigt, wie sich Deutschland einordnet. Stand der Prüfung ist der 27. Oktober 2026. Die Lage ändert sich, und nicht jedes Land ist hier erfasst.
Begriffe sauber trennen
Legalisierung bedeutet, dass der Umgang mit Cannabis für bestimmte Personen erlaubt ist und durch Regeln geordnet wird. Entkriminalisierung heißt, dass Besitz und Konsum nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden, während der Handel verboten bleiben kann. Duldung bedeutet, dass der Staat einen Verkauf nicht verfolgt, obwohl er formal verboten ist. Diese Unterschiede sind wichtig, weil sie die Rechtslage ganz verschieden verteilen.
Die Modelle im Überblick
| Land | Modell | Kernpunkt (Quelle) |
|---|---|---|
| Kanada | Bundesgesetz mit Provinzen | Verkauf verboten, soweit nicht erlaubt; Verkauf durch Berechtigte nach Provinzgesetz (Cannabis Act) |
| Uruguay | Kontrollinstitut | Gesetz Nr. 19.172 von 2013 schafft das IRCCA, das ein Register der Konsumierenden führt (impo.com.uy) |
| Niederlande | Duldung, Wietexperiment | Verkauf in Coffeeshops geduldet, Produktion illegal; Experiment in zehn Gemeinden (Rijksoverheid) |
| Schweiz | Befristete Pilotversuche | Wissenschaftliche Studien mit Bewilligung des BAG, höchstens fünf Jahre (BAG) |
| Malta | Nicht gewinnorientierte Organisationen | Die Behörde ARUC regelt die Lizenzen (aruc.mt) |
| Österreich | Suchtmittelgesetz | Anbau zur Gewinnung von Suchtgift verboten (RIS) |
| Deutschland | Besitz, Eigenanbau, Anbauvereinigungen | Mengen und Erlaubnispflicht nach dem KCanG |
Die Tabelle beschreibt jeweils nur den Kern. Die Details unterscheiden sich stark, und sie ändern sich. Zu einzelnen Ländern gibt es eigene Artikel, etwa zu Uruguay, Spanien, Malta und Thailand.
Was die Modelle unterscheiden
Marktmodelle wie das kanadische beschreiben Verkauf und Produktion in einem Gesetz und lassen Berechtigte verkaufen. Duldungsmodelle wie in den Niederlanden verfolgen den Verkauf in bestimmten Läden nicht, ohne die Produktion zu erlauben. Pilotmodelle wie in der Schweiz erlauben befristete wissenschaftliche Versuche mit Bewilligung. Organisationsmodelle wie in Malta und in Deutschland arbeiten mit nicht gewinnorientierten Organisationen beziehungsweise Anbauvereinigungen. Ob ein Modell besser oder schlechter funktioniert, lässt sich aus der Rechtslage allein nicht ablesen. Dafür braucht es Evaluationen.
Wo Deutschland steht
Das Konsumcannabisgesetz erlaubt Personen ab 18 Jahren den Besitz von bis zu 25 Gramm (§ 3 Abs. 1 KCanG). Am Wohnsitz sind insgesamt höchstens 50 Gramm (nach dem Trocknen) und bis zu drei lebende Pflanzen erlaubt (§ 3 Abs. 2 KCanG). Eigenanbau ist auf höchstens drei Pflanzen gleichzeitig begrenzt (§ 9 KCanG). Anbauvereinigungen brauchen eine behördliche Erlaubnis (§ 11 KCanG) und sind eingetragene nicht wirtschaftliche Vereine oder eingetragene Genossenschaften (§ 1 Nr. 13 KCanG). Werbung und jede Form des Sponsorings für Cannabis und Anbauvereinigungen sind verboten (§ 6 KCanG). Medizinalcannabis ist davon getrennt geregelt und nur über ärztliche Verschreibung zugänglich. Wie das KCanG aufgebaut ist, erklärt der Artikel Wie ist das KCanG aufgebaut?.
Internationale Regeln
Internationale Abkommen zu Betäubungsmitteln setzen einen Rahmen, den Staaten national ausgestalten. Eine Übersicht zu den Abkommen bietet der Artikel Was sagen die UN-Drogenabkommen zu Cannabis?.
Veränderungen im Zeitverlauf
Regeln ändern sich. Ein Medienbericht vom 26.06.2025 beschreibt, dass Thailand Cannabisblüten als kontrollierte Pflanze einstuft und Werbung, allgemeinen Verkauf und Freizeitkonsum verbietet. Pilotprojekte wie in der Schweiz sind befristet. Ein Stand, der heute gilt, kann morgen überholt sein. Achte bei Zitaten immer auf das Datum der Quelle.
Drei Fragen, mit denen du jedes Modell prüfst
Erstens: Wer darf Cannabis besitzen, und in welcher Menge? Zweitens: Wer darf anbauen, und wer darf verkaufen? Drittens: Wer kontrolliert die Einhaltung, und wie wird der Jugendschutz gesichert? Beantwortet ein Bericht nur eine dieser Fragen, bleibt das Bild unvollständig. Eine Altersgrenze auf dem Papier sagt außerdem wenig darüber, ob sie im Alltag kontrolliert wird.
Drei häufige Missverständnisse
Das erste: Entkriminalisierung bedeutet Legalisierung. Wer nur den Besitz nicht mehr bestraft, hat den Handel nicht erlaubt. Das zweite: Duldung ist eine Erlaubnis. Eine Duldung heißt, dass eine Stelle einen Verstoß nicht verfolgt, sie macht ihn aber nicht zulässig. Das dritte: Ein Modell passt eins zu eins auf ein anderes Land. Rechtsrahmen, Verwaltung und Kontrolle unterscheiden sich, deshalb sind Übertragungen selten direkt möglich.
Prävention, die für jedes Modell gilt
Unabhängig vom Modell gilt: Das junge Gehirn befindet sich in der Entwicklung, und Konsum kann sie beeinflussen. Die BIÖG beschreibt einen statistischen Zusammenhang zwischen Cannabiskonsum und Psychosen, der allerdings keine Verursachung durch Cannabis beweist (cannabispraevention.de). Ungefähr eine von acht Personen, die Cannabis konsumieren, wird abhängig. Diese Zahlen gehören in jeden Modellvergleich.
Nächste Schritte
Prüfe den aktuellen Stand eines Landes bei amtlichen Quellen, bevor du ihn weitergibst. Fachmedien helfen beim Überblick, verlangen aber einen Blick auf Datum und Quelle.
Häufige Fragen
Ist Deutschland mit seinem Modell einzigartig?
Das Modell ist eigenständig. Eigenanbau und Anbauvereinigungen mit Erlaubnis verbinden Elemente, die andere Länder einzeln nutzen. Ein direkter Vergleich ist schwer, weil Rechtsrahmen, Altersgrenzen und Mengenregeln stark abweichen.
Wo finde ich den aktuellen Stand eines Landes?
Am verlässlichsten sind amtliche Quellen des jeweiligen Landes. Fachmedien helfen beim Überblick, prüfe aber Datum und Quelle. Gerade bei Gesetzesänderungen lohnt sich ein Blick in die Originaltexte.
Quellen
- Gesetz zum Konsumcannabis (KCanG) § 1
- Gesetz zum Konsumcannabis (KCanG) § 3
- Gesetz zum Konsumcannabis (KCanG) § 6
- Gesetz zum Konsumcannabis (KCanG) § 11
- BIÖG cannabispraevention.de: Langfristige Risiken und Sucht
- Justice Laws Website: Cannabis Act
- Rijksoverheid: Wietexperiment
- BAG: Bewilligungen von Pilotversuchen
- ARUC Malta
- RIS: Suchtmittelgesetz
- IMPO: Ley 19.172